SGB XI - Soziale Pflegeversicherung mit eingearbeitetem PSG II, PrävG und HPG

Gesetzestext mit gekennzeichneten Änderungen, Überblick und Stellungnahmen

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Deutscher Caritasverband (Hg.), SGB XI - Soziale Pflegeversicherung mit eingearbeitetem PSG II, PrävG und HPG (2016), Lambertus Verlag, Freiburg, ISBN: 9783784128702

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Descripción / Abstract

Kernstück des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser gilt ab dem 1.1.2017. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt. Zum 1.1.2016 treten die vorbereitenden Übergangsregelungen in Kraft. Neben den Änderungen durch das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sind auch die Neuregelungen des Präventionsgesetzes (PrävG) berücksichtigt.
Wie bereits die Vorauflagen bietet das Werk auch zu dieser großen Pflegereform eine Arbeitshilfe, die es leicht macht, sich schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden Gesetzestext sind alle Änderungen des SGB XI ab 1. Januar 2016 farblich hervorgehoben. Soweit die Änderungen erst danach in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Diese Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind besonders hilfreich für alle Praktiker, die sich in die neue Rechtslage einarbeiten und die Übergangsphase vom alten zum neuen Recht erfolgreich gestalten wollen. Die Stellungnahmen des Deutschen Caritasverbandes zu den Gesetzesänderungen bieten zusätzliche Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.

Índice

  • BEGINN
  • Vorwort
  • I. Überblick über die wesentlichen Änderungen im SGB XI durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
  • II. SGB XI Soziale Pflegeversicherung
  • Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
  • § 1 Soziale Pflegeversicherung
  • Zweites Kapitel: Leistungsberechtigter Personenkreis
  • § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
  • Drittes Kapitel: Versicherungspflichtiger Personenkreis
  • § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Viertes Kapitel: Leistungen der Pflegeversicherung
  • Erster Abschnitt: Übersicht über die Leistungen
  • Zweiter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
  • Dritter Abschnitt: Leistungen
  • Erster Titel: Leistungen bei häuslicher Pflege
  • Zweiter Titel: Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
  • Dritter Titel: Vollstationäre Pflege
  • Vierter Titel: Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Fünfter Titel: Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
  • Vierter Abschnitt: Leistungen für Pflegepersonen
  • Fünfter Abschnitt: Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
  • Fünfter Abschnitt: Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe
  • Sechster Abschnitt: Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen
  • Fünftes Kapitel: Organisation
  • Erster Abschnitt: Träger der Pflegeversicherung
  • Zweiter Abschnitt: Zuständigkeit, Mitgliedschaft
  • Dritter Abschnitt: Meldungen
  • Vierter Abschnitt: Wahrnehmung der Verbandsaufgaben
  • Sechstes Kapitel: Finanzierung
  • Erster Abschnitt: Beiträge
  • Zweiter Abschnitt: Beitragszuschüsse
  • Dritter Abschnitt: Verwendung und Verwaltung der Mittel
  • Vierter Abschnitt: Ausgleichsfonds, Finanzausgleich
  • Siebtes Kapitel: Beziehungen der Pflegekassen zu den Leistungserbringern
  • Erster Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
  • Zweiter Abschnitt: Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen
  • Dritter Abschnitt: Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
  • Vierter Abschnitt: Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Achtes Kapitel: Pflegevergütung
  • Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
  • Zweiter Abschnitt: Vergütung der stationären Pflegeleistungen
  • Dritter Abschnitt: Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen
  • Vierter Abschnitt: Kostenerstattung, Landespflegeausschüsse, Pflegeheimvergleich Vierter Abschnitt: Kostenerstattung, Pflegeheimvergleich
  • Fünfter Abschnitt: Integrierte Versorgung und Pflegestützpunkte Fünfter Abschnitt: Integrierte Versorgung
  • Sechster Abschnitt: Übergangsregelung für die stationäre Pflege
  • Neuntes Kapitel: Datenschutz und Statistik
  • Erster Abschnitt: Informationsgrundlagen
  • Erster Titel: Grundsätze der Datenverwendung
  • Zweiter Titel: Informationsgrundlagen der Pflegekassen
  • Zweiter Abschnitt: Übermittlung von Leistungsdaten
  • Dritter Abschnitt: Datenlöschung, Auskunftspflicht
  • Vierter Abschnitt: Statistik
  • Zehntes Kapitel: Private Pflegeversicherung
  • § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung
  • Elftes Kapitel: Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen
  • § 112 Qualitätsverantwortung
  • Zwölftes Kapitel: Bußgeldvorschrift
  • § 121 Bußgeldvorschrift
  • Dreizehntes Kapitel: Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge
  • § 126 Zulageberechtigte
  • Vierzehntes Kapitel: Bildung eines Pflegevorsorgefonds
  • § 131 Pflegevorsorgefonds
  • Fünfzehntes Kapitel: Überleitungs- und Übergangsrecht
  • Erster Abschnitt: Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des n
  • Zweiter Abschnitt: Sonstige Überleitungs- und Übergangsregelungen
  • III. Stellungnahmen

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