Hebammen und die Betreuung von Schwangeren im NS-Staat am Beispiel Leipzigs

Sophia König

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Sophia König, Hebammen und die Betreuung von Schwangeren im NS-Staat am Beispiel Leipzigs (28.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 1430-9653, 2023 #3, p.233

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Im Zentrum dieses Beitrags steht die Betreuung schwangerer Frauen durch Hebammen 1933–1945, die auf Basis des außergewöhnlich umfangreichen Quellenbestands der Stadt Leipzig untersucht wird. Im Nationalsozialismus wuchs das staatliche Interesse an Schwangerschaft und Geburt. Hierbei sollten die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ und nicht zwangsläufig die Belange des Individuums für Hebammen im Fokus ihrer Arbeit stehen. Sie sollten daher zu pro- wie auch antifatalistischen Maßnahmen beitragen, die beide auf eine Erfassung und Kontrolle der Bevölkerung abzielten. Die Betreuung Schwangerer durch Hebammen wurde in diesem Zusammenhang rechtlich abgesichert. Auf kommunaler Ebene wurden sie zudem stärker in die Mütterberatungsstellen eingebunden. Hebammen, die sich in einer Konkurrenz zu anderen Pflegeberufen sahen, begrüßten diese Entwicklung als Stärkung ihres Berufes. Dies ging jedoch auch mit Kontrollaufgaben einher. Bei der Betreuung von Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten hatten, sollten sie durch die Meldung der Fehlgeburt zur Kontrolle beitragen. Hebammen sollten weiterhin zu der „Erziehung“ der Bevölkerung im Sinne der NS-Propaganda beitragen und auf die Akzeptanz pro- wie auch antinatalistischer Maßnahmen und Maßnahmen der „Erb- und Rassenhygiene“ hinwirken.

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