KWG und CRR. Ergänzungsband

Teil I – Kommentar zum SAG / Teil II – Europäische Bankenunion

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Mathias Schaber (Hg.), Werner Neus (Hg.), Peter Schneider (Hg.), Claus-Peter Wagner (Hg.), Max Weber (Hg.), Günther Luz (Hg.), KWG und CRR. Ergänzungsband (2018), Schäffer-Poeschel, Planegg, ISBN: 9783791037899

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Description / Abstract


Der ergänzende Band zum "KWG und CRR"-Kommentar nimmt die jüngste Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts auf.


Zum einen befasst er sich mit den
Vorschriften des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG), das von Experten aus Anwaltschaft, Prüfungspraxis und Bankenaufsicht umfassend kommentiert wird. Das SAG hat für die interne Organisation von Instituten weitreichende Auswirkungen, da bei der Sanierungsplanung die verschiedensten Bereiche involviert sind: vom Vorstand über das Risikocontrolling zur Compliance bis hin zum Personalmanagement.


Zum anderen stehen im Ergänzungsband die zwei errichteten Pfeiler der Europäischen Bankenunion im Fokus: der
Einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) und der
Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus (SRM). SSM und SRM werden von der Europäischen Zentralbank auf die Institute in der Eurozone angewandt.


Beide Mechanismen haben zum Ziel, die Regulierung der europäischen Finanzmärkte stärker zu vereinheitlichen.


Description

Günther Luz

Prof. Günther Luz, ehem. Deutsche Bundesbank





Werner Neus

Prof. Dr. Werner Neus, Eberhard-Karls-Universität, Tübingen





Mathias Schaber

Dr. Mathias Schaber, Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.





Peter Schneider

Peter Schneider, Präsident des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg, Stuttgart





Claus-Peter Wagner

Claus-Peter Wagner, Ernst & Young GmbH, Eschborn/Frankfurt a. M





Max Weber

Dr. Max Weber, Partner, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart

Table of content

  • KWG und CRR
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Bearbeiterverzeichnis
  • Autorenverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Europäische Rechtsakte und Publikationen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
  • Teil I: SAG (Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen – Sanierungs- und Abwicklungsgesetz)
  • § 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • § 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
  • § 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
  • § 5 Verschwiegenheitspflicht
  • § 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
  • § 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
  • § 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
  • § 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
  • § 10 Sonstige Vorschriften
  • § 11 Zugang zu Informationen
  • § 12 Sanierungsplanung
  • § 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
  • § 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
  • § 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
  • § 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
  • § 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  • § 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  • § 19 Vereinfachte Anforderungen
  • § 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
  • § 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
  • § 21a Verordnungsermächtigung
  • § 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  • § 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  • § 24 Abtretungsverbot
  • § 25 Genehmigungserfordernis
  • § 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
  • § 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  • § 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
  • § 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
  • § 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
  • § 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
  • § 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  • § 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
  • § 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  • § 35 Offenlegungspflichten
  • § 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
  • § 37 Abberufung der Geschäftsleitung
  • § 38 Vorläufiger Verwalter
  • § 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
  • § 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
  • § 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
  • § 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
  • § 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
  • § 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • § 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
  • § 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
  • § 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  • § 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  • § 49 Institutsspezifischer Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  • § 50 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis
  • § 51 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis
  • § 52 Absehen vom Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  • § 53 Einhaltung des Mindestbetrags berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten durch vertragliche Instrumente
  • § 54 Überprüfung des Einhaltens des Mindestbetrags berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  • § 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
  • § 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
  • § 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  • § 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  • § 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
  • § 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
  • § 60a Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  • § 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
  • § 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
  • § 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
  • § 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  • § 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
  • § 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumen bei gruppenangehörigen Unternehmen
  • § 67 Abwicklungsziele
  • § 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  • § 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
  • § 70 Sachverständiger Prüfer
  • § 71 Zwecke der Bewertung
  • § 72 Grundsätze der Bewertung
  • § 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
  • § 74 Vorläufige Bewertung
  • § 75 Abschließende Bewertung
  • § 76 Verordnungsermächtigung
  • § 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
  • § 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
  • § 79 Maßnahmen in Bezug auf die Übertragung auf einen übernehmenden Rechtsträger
  • § 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
  • § 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
  • § 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
  • § 83 Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten
  • § 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  • § 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
  • § 86 Kontrollbefugnisse
  • § 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
  • § 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
  • § 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
  • § 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
  • § 91 Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  • § 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
  • § 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
  • § 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
  • § 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  • § 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
  • § 97 Haftungskaskade
  • § 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
  • § 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  • § 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  • § 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  • § 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
  • § 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
  • § 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
  • § 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
  • § 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
  • § 107 Übertragung
  • § 108 Mehrfache Anwendung
  • § 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
  • § 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
  • § 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
  • § 112 Drittvergleich
  • § 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
  • § 114 Wirksamwerden der Übertragung
  • § 115 Eintragung der Übertragung
  • § 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
  • § 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
  • § 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
  • § 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  • § 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
  • § 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
  • § 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
  • § 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
  • § 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
  • § 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
  • § 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
  • § 127 Rückübertragungen
  • § 128 Verfassung des Brückeninstituts
  • § 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
  • § 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
  • § 131 Rück- und Weiterübertragungen
  • § 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  • § 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
  • § 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
  • § 135 Rückübertragung
  • § 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
  • § 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
  • § 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
  • § 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
  • § 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
  • § 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
  • § 142 Abzugsmöglichkeit
  • § 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
  • § 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
  • § 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
  • § 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
  • § 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
  • § 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
  • § 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
  • § 150 Rechtsschutz
  • § 151 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen
  • § 152 Haftungsbeschränkung
  • § 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  • § 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behärde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
  • § 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
  • § 156 Abwicklungskollegium
  • § 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
  • § 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
  • § 159 Europäische Abwicklungskollegien
  • § 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
  • § 161Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
  • § 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  • § 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  • § 164 Gruppenabwicklungskonzept
  • § 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
  • § 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
  • § 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
  • § 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
  • § 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  • § 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  • § 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
  • § 172 Bußgeldvorschriften
  • § 173 Zuständige Verwaltungsbehörde
  • § 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen
  • § 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen
  • § 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
  • § 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
  • § 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
  • Teil II: Europäische Bankenunion
  • 1. SSM – Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus
  • 2. SRM – Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus

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