Zum Recht der Opferhilfe und des (Opfer-) Zeugenschutzes
Konrad Huchting
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Konrad Huchting, Zum Recht der Opferhilfe und des (Opfer-) Zeugenschutzes (26.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0340-8469, 2008 #1, p.24
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Description / Abstract
Der Schutz und die Hilfe für Opfer im Strafprozess ist vom Gesetzgeber laufend verbessert worden. Eine zweite Viktimisierung des Opfers kann aber nur durch eine entsprechende rechtliche Beratung über die neuen Rechte als Zeuge und Prozessbeteiligter verhindert werden. Zur Beratung gehört auch die Information über finanzielle Hilfen wie etwa nach dem Opferentschädigungsgesetz. Der Autor stellt die unterschiedlichen Möglichkeiten vor, ein Opfer auch während eines Prozesses zu schützen.