Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011
Sönke Asmussen
Cite this publication as
Sönke Asmussen, Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. Oktober 2011 (28.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 1866-9344, 2012 #4, p.362
13
accesses
accesses
Description / Abstract
Es ist eine der größten Leistungen der Pädagogik, den Nachweis geführt zu haben, dass alle Menschen bildungsfähig sind. Dieser Nachweis ist noch nicht sehr alt und stellt auch heute viele Staaten vor gewaltige Herausforderungen. Noch in der Mitte des letzten Jahrhunderts hatten in Deutschland zahlreiche Kinder mit Behinderungen keinen Zugang zu Bildung. Sonderschulen wurden eingerichtet, weil sich zum damaligen Zeitpunkt niemand vorstellen konnte, dass Kinder mit Behinderungen an einer allgemeine Schule lernen. -- Um das Recht auf Bildung durchzusetzen, wurde analog zur allgemeinen Schulpflicht die Pflicht zum Besuch der Sonderschule ausgesprochen. Der Begriff der Schulunfähigkeit wurde in den Schulgesetzen der Länder gestrichen. Die Kostenträger - allen voran die Länder und Kommunen - waren verpflichtet für eine entsprechende Personal und Sachausstattung Sorge zu tragen.