Nicht alle Grenzen sind dafür da, überschritten zu werden – einzelfallbezogene Fallkonferenzen nach § 52 SGB VIII
Konstanze Fritsch
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Konstanze Fritsch, Nicht alle Grenzen sind dafür da, überschritten zu werden – einzelfallbezogene Fallkonferenzen nach § 52 SGB VIII (29.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2023 #2, S.79
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Beschreibung / Abstract
Der Beitrag stellt die Rechtsgrundlagen für Fallkonferenzen zwischen Jugendhilfe und anderen in Jugendstrafverfahren beteiligte Berufsgruppen (§ 52 SGB VIII und § 37a JGG) dar. Er erläutert insbesondere die datenschutzrechtlichen Problemkonstellationen, die sich bei einzelfallbezogenen Fallkonferenzen ergeben und weist deutlich darauf hin, dass solche Konferenzen zwingend einer informierten und klar gewollten Einverständniserklärung der jungen Menschen und ggf. ihrer Personensorgeberechtigten bedürfen.