Deutsche Leichte Sprache für öffentliche Stellen

Anforderungen, Empfehlungen, Umsetzung

Stefanie Koehler und Rocío Bernabé Caro

Diese Publikation zitieren

Stefanie Koehler, Rocío Bernabé Caro, Deutsche Leichte Sprache für öffentliche Stellen (2022), Frank & Timme, Berlin, ISBN: 9783732990344

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Angebote in Deutscher Leichter Sprache (DLS) online bereitzustellen. Doch wer und was ist eine „öffentliche Stelle“? Welche rechtlichen Verpflichtungen gelten? Und wann ist ein Online-Angebot für die Zielgruppe wirklich barrierefrei?
Wer für öffentliche Stellen Inhalte in Leichter Sprache für Webseiten und mobile Anwendungen erstellt, findet hier kompetente Unterstützung. Nach der Lektüre ist klar,
• was die aktuellen Regelungen, Gesetze und Verordnungen bedeuten,
• wie technische Vorgaben, Normen und Standards die Umsetzung von Barrierefreiheit unterstützen und
• wie die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aus der Perspektive der Deutschen Leichten Sprache erfolgreich umgesetzt werden.
Übersichtlich und prägnant formuliert bietet Ihnen dieser Band sachgerechte Unterstützung. Praktische Übersichten und Checkboxen helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Beschreibung

Dr. Stefanie Koehler ist Inklusionspädagogin, ausgebildete Übersetzerin und Expertin für Deutsche Leichte Sprache in digitalen Anwendungen. Sie lehrt barrierefreie Kommunikation an der Hochschule Koblenz im Fachbereich Soziale Arbeit.
Prof. Dr. Rocío Bernabé Caro hat eine Forschungsprofessur im Bereich Barrierefreie Kommunikation an der Internationalen Hochschule SDI München inne. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind barrierefreie digitale Anwendungen, Webseiten und Dokumente sowie die Leichte Sprache.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • Tabellenverzeichnis
  • Tab. 1: Gesetzliche Verortung der BITV 2.0 in der Landesgesetzgebung
  • Tab. 2: Prüfkriterien und Ampel
  • Tab. 3: Kernkompetenzen von Fachexperten und Prüfexperten
  • Tab. 4: Kriterien zur Beurteilung
  • Tab. 5: Kriterien-Tabelle (B = Beer / D = De Biasio / H = Hofmeister / M = Müller / Z = Zeljka)
  • Tab. 6: Referenztabelle der EN 301549 zu den verschiedenen Technologien, Stefanie Koehler.
  • Abbildungsverzeichnis
  • Abb. 1: Schriftsprachliches Handeln als doppelter Übersetzungsprozess (Topsch, 2005, S. 23)
  • Abb. 2:  Die Platzierung von Bildern auf der linken Seite vom Text unterstützt das Aktivieren vom Vorwissen unmittelbar vor dem Lesen.
  • Abb. 3: Model zur Einbindung von Prüfexperten in den Übersetzung- und Beratungsprozess
  • Abb. 4: Mit Sehvermögen
  • Abb. 5: Ohne Sehvermögen
  • Abb. 6: Dekoratives Bild. Mit Sehvermögen
  • Abb. 7: Dekoratives Bild. Ohne Sehvermögen
  • Abb. 8: Aufwendiges Layout
  • Abb. 9: Vereinfachtes Layout ohne Verluste
  • Abb. 10: Richtige Reihenfolge von Überschriften. H1 ist verborgen.
  • Abb. 11: Keine Informationsverluste trotz unterschiedlicher Ausrichtung.
  • Abb. 12: Linksbündig und Flattersatz. Autorin: Dr. Stefanie Koehler. Quelle: https://www.bfit-bund.de/DE/TopService/Leichte_Sprache/node_ls.html (24.10.2022)
  • Abb. 13: Überlappung der Inhalte.
  • Abb. 14: Aufbau vom Namen einer Titelseite.
  • Abb. 15: Link mit eindeutigem Zweck.
  • Abb. 16: Sichtbarer Fokus vom Logo mit Link.
  • Abb. 17: Sichtbarer Fokus vom ausgewählten Menüpunkt.
  • Abb. 18: Brotkrümel-Pfad auf der Webseite von Netzwerk Leichte Sprache.
  • Abb. 19: Zeiger-Gesten
  • Abb. 20: Direkte Erklärung im Text. Autorin: Dr. Stefanie Koehler. Quelle: https://www.bfit-bund.de/DE/TopService/Leichte_Sprache/node_ls.html (24.10.2022)
  • Abb. 21: Direkte Erklärung mit anschließendem Beispiel. Autorin: Dr. Stefanie Koehler. Quelle: https://www.bfit-bund.de/DE/TopService/Leichte_Sprache/node_ls.html (24.10.2022)
  • Abb. 22: Abkürzung erklärt. Autorin: Dr. Stefanie Koehler. Quelle: https://www.bfit-bund.de/DE/TopService/Leichte_Sprache/node_ls.html (24.10.2022)
  • Abb. 23: Rückmeldungen zu Fehlern. Quelle: https://www.bfit-bund.de/DE/TopService/Leichte_Sprache/node_ls.html (24.10.2022)
  • Abb. 24: Beschriftungen und Anweisungen sind klar. Quelle: https://www.bfit-bund.de/DE/TopService/Leichte_Sprache/node_ls.html (24.10.2022)
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Erklärung zur Anerkennung der Vielfältigkeit und Einzigartigkeit jedes Menschen
  • 1 Allgemeine Informationen
  • 1.1 Europäischer Rechtsrahmen für öffentliche Stellen
  • 1.2 Rechtliche Verpflichtungen für Leichte Sprache in der deutschen Bundesgesetzgebung
  • 1.3 Gesetzliche Verpflichtung auf Bundesebene
  • 1.4 Gesetzliche Umsetzung für öffentliche Stellen auf Landesebene
  • 1.5 Gesetzliche Umsetzung für öffentliche Stellen auf allen Ebenen
  • 1.6 Zielgruppe
  • 1.7 Herausforderungen der Zielgruppe
  • 1.8 Demographie und Mehrfachbehinderung
  • 1.9 Standards Deutscher Leichter Sprache
  • 2 Sammlung der Mindestanforderungen
  • 2.1 Methodik
  • 2.2 Tabellarische Darstellung der Mindestanforderungen
  • 3 Empfehlungen
  • 3.1 Terminologische Sprachverwendung
  • 3.2 Worttrennung
  • 3.3 Gendern
  • 3.4 Anordnung von Bildern zum Text
  • 3.5 Qualität
  • 4 Sammlung der technischen Mindestanforderungen
  • 4.1 Validierung der Mindestanforderungen
  • 5 Ergebnisdarstellung der Validierung
  • 6 Übersicht der Mindestanforderungen
  • Prinzip 4: Robust
  • Prinzip 3: Verständlich
  • Prinzip 2: Bedienbar
  • Prinzip 1: Wahrnehmbar
  • Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis

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