Bundesteilhabegesetz

Eine Einschätzung in Ausschnitten

Renate Bieritz-Harder

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Renate Bieritz-Harder, Bundesteilhabegesetz (2017), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0943-8394, 2017 #03, S.174

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Zehn Ziele wollte der Bundesgesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz erreichen (vgl. BT-Drs. 18/9522, S. 191). Vier davon werden hier näher betrachtet: (1) Eine Änderung des Behinderungsbegriffs soll "dem neuen gesellschaftlichen Verständnis nach einer inklusiven Gesellschaft im Lichte der UN-BRK" gerecht werden. (2) Menschen mit Behinderungen sollen Teilhabeleistungen trotz des gegliederten Rechtssystems zukünftig "wie aus einer Hand" erhalten. (3) Die "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" sollten im Vergleich zum bisherigen Recht "verbessert werden". (4) Das System der Eingliederungshilfe sollte "zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden", ohne eine "neue Ausgabendynamik entstehen" zu lassen (BT-Drs. 18/9522, S. 191).

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