Der gesetzliche Jugendmedienschutz und seine Institutionen

Joachim von Gottberg

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Joachim von Gottberg, Der gesetzliche Jugendmedienschutz und seine Institutionen (2012), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 2191-8325, 2012S.1

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Das Ziel des gesetzlichen Jugendmedienschutzes ist es, mediale Inhalte zu identifizieren, die zu einem Verhalten oder einer Einstellung erziehen könnten, die den Grundwerten unserer Gesellschaft oder dem gesellschaftlichen Wertekonsens entgegenstehen. Die Jugendschutzbestimmungen für Trägermedien (Kino, DVD, Computerspiele) werden im Jugendschutzgesetz (Bund) geregelt, elektronisch verbreitete Medien (Fernsehen, Internet, mobile Dienste) fallen unter die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (Länder). Die konkrete Prüfung medialer Inhalte erfolgt durch Selbstkontrollen. Die staatliche Aufsicht hat vor allem die Aufgabe, Qualitätsstandards zu sichern. Bei den Prüfentscheidungen spielen - neben Ergebnissen der Medien-Wirkungsforschung und der Entwicklungspsychologie - der Erfahrungshorizont der Prüfer und die Pluralität der jeweiligen Ausschüsse eine wichtige Rolle. Im Bereich des Jugendmedienschutzes wird zwischen generell unzulässigen und mit einer Altersbeschränkung versehenen Angeboten unterschieden.



Inhalt:



1. Jugendschutz als Auftrag des Grundgesetzes

2. Beurteilungsmaßstäbe, Kriterien, Spruchpraxis

3. Gegenstand des Jugendschutzes

4. Jugendschutzaspekte im Strafrecht

5. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG): Altersbeschränkungen im Kino und für Video/DVD

6. Prüfinstitutionen nach dem Jugendschutzgesetz

7. Fernsehen und Internet: der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

8. Das System der regulierten Selbstregulierung

9. Schwierige Zukunft des Jugendschutzes

Literatur

Internetquellen



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