Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

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Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (27.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2011 #4, S.244

Beschreibung / Abstract

Der AWO Bundesverband dankt dem Ministerium für Arbeit und Soziales für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Grundsätzlich begrüßt der AWO Bundesverband das Anliegen des Entwurfs, über eine erhöhte Effektivität und Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Integration von Arbeitslosen in das Erwerbsleben zu verbessern. Als zentrale Vorgaben gibt das BMAS in seinem Eckpunktepapier für das Gesetz folgende Ziele vor: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz. Ein Mehr an Dezentralität, erhöhte Ermessensspielräume und Flexibilität vor Ort erleichtern passgenauere Angebote für die Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit. Größere Individualität soll den Leistungsberechtigten mittels einer Verbesserung der individuellen Beratung und Unterstützung zu gute kommen. Diese Zielrichtung wird auch vom AWO Bundesverband ausdrücklich begrüßt. Leider sieht der AWO Bundesverband die Anliegen mit dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend umgesetzt. Vielmehr finden sich im Gesetzentwurf zahlreiche Regelungen, die den formulierten Zielen entgegenstehen. Vor dem Hintergrund der milliardenschweren Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit, die die Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossen hat, sind die Sparmaßnahmen und Einsparziele im vorliegenden Gesetzentwurf überdeutlich abgebildet. Insbesondere benachteiligte Zielgruppen, wie arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose, werden von dem Entwurf nur unzureichend angesprochen und ihre Bedürfnisse nicht hinreichend einbezogen. Für viele Langzeitarbeitslose aus dem Rechtskreis des SGB II ist eine schnelle Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt mit Mitteln des SGB III nicht ohne weiteres möglich. Es besteht die Gefahr, dass die geplante Reform der Instrumente zu Lasten der Schwächeren geht, da sie insbesondere im Rechtskreis des SGB II massive Einschnitte beinhaltet. Der AWO Bundesverband hat gemeinsam mit anderen Verbänden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit ausführliche Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingereicht, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird. Mit der vorliegenden Stellungnahme will der AWO Bundesverband noch einmal wichtige Punkte hervorheben.

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