Soziale Bürgerechte garantieren

Markus Kurth

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Markus Kurth, Soziale Bürgerechte garantieren (27.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2012 #4, S.244

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Der soziale Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland bietet mit seinem differenzierten System sozialer Sicherung theoretisch für (fast) alle Lebenslagen eine Möglichkeit zur Hilfe, Vorsorge, Förderung und Unterstützung. Die Rechtsentwicklung durch den Gesetzgeber hat unter dem Strich zu einer Modernisierung der Sozialgesetze geführt. Das Sozialrecht ist in weiten Teilen nicht mehr nur auf den Schutz von Individuen gerichtet, sondern folgt - mit Ausnahme des SGB II - auch den Prinzipien der Selbstbestimmung, der Partizipation und der Teilhabe. In der Praxis lässt sich jedoch zwischen den Rechtsansprüchen der Leistungsberechtigten und ihrer Verwirklichung eine immer größere Kluft beobachten. Zunehmend interpretieren Sozialleistungsträger das geltende Recht sehr restriktiv und passen ihr Verwaltungshandeln verzögert oder gar nicht an die Rechtsprechung der Sozialgerichte an, wenn eine Leistungsverbesserung zugunsten von Berechtigten vermutet wird. Nicht selten missachten Sozialleistungsträger selbst eindeutige gesetzliche Vorgaben.Viele sind offenbar vorrangig darauf bedacht, ihren jeweils eigenen Haushalt möglichst nicht zu belasten. Zu einer drastischen Lagebeschreibung kommt einer der vorsitzenden Richter des Bundessozialgerichts, Josef Berchtold, anlässlich eines Urteils aus dem Mai 2011 zum Persönlichen Budget (AZ: B 5 R 54/10 R). Im gegliederten System der sozialen Sicherung bestehe ein "wahrer Krieg, einer gegen den anderen, innerhalb des Staatswesens".

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