Hartz IV - Rechte erfolgreich durchsetzen

Ein Leitfaden für Sozialberater

Malte Crome

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Malte Crome, Hartz IV - Rechte erfolgreich durchsetzen (2011), Lambertus Verlag, Freiburg, ISBN: 9783784122915

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Beschreibung

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat für soziale Gerechtigkeit auf der Grundlage der Achtung der Menschenwürde und des Rechtsstaatsprinzips zu sorgen. Dies kann jedoch nicht verhindern, dass es häufiger zu Problemen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber den Sozialverwaltungen kommt. Gerade im Bereich des Sozialgesetzbuches II (''Hartz IV'') kommt es zu einer ungeahnten Prozessflut.
Dieser Leitfaden soll dabei behilflich sein, sozialhilferechtliche Ansprüche möglichst effizient durchzusetzen oder fehlerhaftes Verwaltungshandeln effizient zu korrigieren. Er richtet sich an Sozialberater, aber auch an Betroffene, die von der Antragstellung bis zur Durchsetzung bei Gericht und bei eventuellen Widersprüchen begleitet werden. Inklusive Rechtsprechungsübersicht.

Kritik

"Der Leitfaden bietet eine sehr gute Hilfestellung in der Sozialberatung vor dem Hintergrund der Hartz-IV-Gesetzgebung. Er ist inhaltlich, vom Antrag bis zur Rechtsprechung, chronologisch gegliedert und übersichtlich gestaltet."
In: Sozialinfo 2/2012

Beschreibung

Malte Crome ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und seit 1996 in leitender Position beim Caritasverband für die Diözese Fulda tätig. Seit 2007 im Vorstand. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Fulda, University of Applied Science.

Beschreibung / Abstract

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat für soziale Gerechtigkeit auf der Grundlage der Achtung der Menschenwürde und des Rechtsstaatsprinzips zu sorgen. Dies kann jedoch nicht verhindern, dass es häufiger zu Problemen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber den Sozialverwaltungen kommt. Gerade im Bereich des Sozialgesetzbuches II (''Hartz IV'') kommt es zu einer ungeahnten Prozessflut.
Dieser Leitfaden soll dabei behilflich sein, sozialhilferechtliche Ansprüche möglichst effizient durchzusetzen oder fehlerhaftes Verwaltungshandeln effizient zu korrigieren. Er richtet sich an Sozialberater, aber auch an Betroffene, die von der Antragstellung bis zur Durchsetzung bei Gericht und bei eventuellen Widersprüchen begleitet werden. Inklusive Rechtsprechungsübersicht.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

  • HARTZ IV - Rechte erfolgreich durchsetzen
  • Inhalt
  • Vorwort
  • Vorbemerkungen
  • A. Der Antrag
  • 1. Wer kann einen Antrag stellen?
  • 2. Wie stelle ich einen Antrag, um Leistungen insbesondere aus dem Bereich des SGB II und SGB XII beziehen zu können?
  • 3. Auskunfts- und Beratungspflicht der Behörden
  • 4. Antragstellung / Auslegung / Umdeutung
  • 5. Hinwirkungspflicht
  • 6. Dokumentation der Antragstellung
  • 7. Bevollmächtigter
  • B. Exkurs: Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch
  • 1. Grundlage
  • 2. Beweisproblem
  • 3. Voraussetzungen
  • 4. Reichweite des Herstellungsanspruchs
  • C. Der Bescheid
  • 1. Form
  • 2. Bestimmtheit
  • 3. Begründung
  • 4. Ermessensspielraum
  • 5. Rechtsbehelfsbelehrung
  • 6. Folgen einer fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung
  • 7. Frist und Fristlauf
  • 8. Zustellung
  • D. Widerspruch/Widerspruchsbescheid
  • 1. Auslegung des Widerspruchsbegehrens
  • 2. Begründung des Widerspruchs
  • 3. Widerspruchsbescheid
  • 4. Fristen und Fristlauf
  • E. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
  • 1. Vorgehensweise
  • 2. Zuständiges Gericht
  • 3. Möglichkeiten zur schnellen und effektiven Rechtsdurchsetzung
  • 4. Begründung des Antrags
  • F. Exkurs: Die Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG
  • G. Art der Leistungsgewährung
  • 1. Vorschüsse, § 42 SGB I
  • 2. Vorläufige Leistungen, § 43 SGB I
  • 3. Darlehen
  • 4. Rückzahlung des Darlehens
  • 5. Aufrechnung
  • 6. Einschränkung, Aufrechnungnach § 26 Abs. 2 SGB XII
  • H. Sanktionen
  • 1. Einführung
  • 2. Kürzung der Regelleistung
  • 3. Zur Problematik der Kürzungstatbestände / Rechtsprechung
  • 4. Voraussetzungen der Rechtsfolgenbelehrung als Grundlage für die Durchsetzung von Sanktionen
  • 5. Rechtsbehelf gegen die Kürzung
  • I. Was tun, wenn ein Bescheid bestandskräftig geworden ist oder wenn die Behörde Sozialleistungen zurückverlangt bzw. Leistungsbescheide aufhebt?
  • 1. Der Antrag gemäß § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Bescheides)
  • 2. Die Voraussetzungen des § 45 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides)
  • 3. Wesentliche Änderung der Verhältnisse und daraus folgende Aufhebung eines Bescheides mit Dauerwirkung (§ 48 SGB X)
  • J. Exkurs: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
  • K. Exkurs: Verfassungsbeschwerde
  • L. Die Vorgaben des RDG als Grundlage der Rechtsberatung für Sozialberater
  • 1. Anleitung
  • 2. Fortbildung
  • 3. Aktenführung / Dokumentation
  • Anhang: Rechtsprechungsübersicht zu den Leistungsansprüchen aus SGB II und XII
  • Der Autor

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