Stellungnahme des Bayerischen Jugendrings zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“

Cite this publication as

Stellungnahme des Bayerischen Jugendrings zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (24.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2022 #5, S.312

3
accesses

Descripción / Abstract

Im Rahmen des Entwurfs für das Achte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen auch Änderungen im SGB VIII vorgenommen werden, die § 72a SGB VIII (persönliche Eignung) in den Absätzen 3 bis 5 betreffen. Der Bayerische Jugendring hat mögliche Auswirkungen der geplanten Änderungen für neben- und ehrenamtlich Tätige in einer Stellungnahme kommentiert, die hier leicht gekürzt abgedruckt wird.

Otros documentos del mismo número

    Títulos relacionados