Die Professionalisierung des ärztlichen Standes im ࢀžDritten Reichࢀœ 1933 ࢀ“ 1945

Christoph Schäfer

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Christoph Schäfer, Die Professionalisierung des ärztlichen Standes im ࢀžDritten Reichࢀœ 1933 ࢀ“ 1945 (2020), Logos Verlag, Berlin, ISBN: 9783832586317

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Descripción / Abstract

Dieser vorliegende Band befasst sich mit dem Thema "Die Professionalisierung des ärztlichen Standes im "Dritten Reich" 1933 - 1945" und der interessanten Frage, welchen Einfluss die Gesetzgebung aus dieser Zeit auf die Entwicklung des Arztrechts in Deutschland hatte.

Die Reichsärzteordnung (1935), die Berufsordnung für die deutschen Ärzte (1937), das Heilpraktikergesetz (1939) und das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (1934) entstanden in nur sechs Jahren. Die Reichsärzteordnung schuf erstmalig mit der Reichsärztekammer eine reichseinheitliche Standesvertretung, die die ärztliche Berufsausübung unter staatlichen Schutz stellte. Darum hatten sich die deutschen Ärzte zuvor über Jahrzehnte vergeblich bemüht. Auf Grundlage einer Ermächtigungsnorm konnten die Rechte und Pflichten der Ärzte zur Berufsausübung in einer einheitlichen Berufsordnung geregelt werden.

Das Heilpraktikergesetz hob die bis dahin geltende Kurierfreiheit zugunsten eines Behandlungsmonopols für die deutschen Ärzte auf. Der Beruf des konkurrierenden Heilpraktikers sollte damit aussterben. Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens führte mit der Errichtung von über 700 Gesundheitsämtern im Deutschen Reich zu einem Bedeutungsgewinn des öffentlichen Gesundheitswesens und sicherte das Überleben des Berufsstandes der Amtsärzte. Im Gegenzug hatten die deutschen Ärzte im staatlichen Auftrag inhumane Aufgaben der Rassenhygiene zu übernehmen. Bei massenhaften Zwangssterilisationen unschuldiger Menschen und den Euthanasieprogrammen unter ärztlicher Beteiligung bestand kein freier Berufsstand der Ärzte mehr.

Índice

  • BEGINN
  • I Einleitung
  • II Professionalisierung des ärztlichen Standes im "Dritten Reich" 1933 - 1945 - Einzelne Begriffe
  • 1 Professionalisierung
  • 2 Der ärztliche Stand
  • a) Die Bezeichnung "Arzt"
  • b) Der Begriff "Stand" und das daraus abgeleitete Standesrecht
  • III Überblick - Ärztliche Professionalisierungsprozesse vor 1933
  • 1 Die Herausbildung eines einheitlichen ärztlichen Berufes
  • a) Bader, Barbiere, Wundärzte und Chirurgen
  • b) Akademisch ausgebildete Ärzte
  • c) Verstaatlichung des Gesundheitswesens
  • aa) Preußische Medizinalordnung aus dem Jahre 1725
  • bb) Preußische Prüfungsordnung aus dem Jahr 1825
  • d) Die Epoche der Befreiungen
  • aa) Die Medizinalreformbewegung in den 1840er Jahren
  • bb) Die Vereinheitlichung des ärztlichen Standes
  • 2 Kurierzwang und Kurierfreiheit
  • 3 Die Selbstverwaltung der Ärzte
  • 4 Die Entwicklung des Amtsarztwesens
  • a) Medizinalreform - Kreisarzt als Nachfolger des Kreisphysikus
  • b) Konkurrenz durch den neuen Kommunalarzt
  • 5 Die Gründung der ersten Kranken- und Unfallversicherungen sowie des Hartmannbundes
  • 6 Entwicklung des kommunalen Krankenhauswesens
  • 7 Die Entwicklung des Spezialistentums unter den Ärzten
  • IV Abriss - Politische Ereignisse und die Rolle der Ärzteschaft vor und während des "Dritten Reiches"
  • 1 Die Weimarer Republik nach dem ersten Weltkrieg
  • 2 Adolf Hitler - Gründung und Aufstieg der NSDAP
  • 3 Zeit der Notverordnungen (1931 - 1932)
  • 4 Reichsregierung und Reichstagswahlen (1932)
  • 5 "Machtübertragung an" bzw. "Machtergreifung durch" die Nationalsozialisten - Chronologie der Ereignisse
  • 6 Ständischer Gedanke und Berufsstand der Ärzte im "Dritten Reich"
  • 7 Rolle der Ärzte und Aufbau des Gesundheitswesens im "Dritten Reich"
  • V Die einzelnen Gesetze zur ärztlichen Professionalisierung
  • 1 Die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935
  • a) Das Bemühen um eine Ärzteordnung seit dem Jahr 1882
  • aa) Beschlüsse des 45. Deutschen Ärztetages im Jahre 1926 in Eisenach
  • bb) Beschlüsse des 50. Deutschen Ärztetages 1931 in Köln
  • b) Der Weg zur Schaffung einer Reichsärzteordnung
  • c) Aufbau, Abschnitte und einzelne Bestimmungen der Reichsärzteordnung
  • aa) Erster Abschnitt - Der Arzt
  • (1) Die Bestallungsordnung für Ärzte
  • (2) Versagung, Rücknahme und Ruhen der sowie Verzicht auf die Bestallung
  • (3) Die Generalklausel zur Berufsausübung
  • (4) Die ärztliche Schweigepflicht
  • (5) Die Berufsordnung für die deutschen Ärzte
  • (6) Die Gebührenordnung für Ärzte
  • bb) Zweiter Abschnitt - Die Deutsche Ärzteschaft
  • (1) Unterabschnitt A - Die Reichsärztekammer
  • (2) Unterabschnitt B - Untergliederungen und Verwaltungsstellen der Reichsärztekammer
  • (3) Unterabschnitt D - Aufgaben der Reichsärztekammer
  • cc) Dritter Abschnitt - Bestrafung von Berufsvergehen
  • dd) Vierter Abschnitt - Staatsaufsicht
  • ee) Fünfter Abschnitt - Schluss- und Übergangsbestimmungen
  • ff) Resümee
  • d) Die Reichsärzteordnung nach dem Zweiten Weltkrieg
  • 2 Die Berufsordnung für die deutschen Ärzte vom 05. November 1937
  • a) Bemühen um eine Standesordnung seit dem Jahr 1882
  • b) Die Standesordnung des 45. Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 1926
  • aa) Einzelne Regelungen der Standesordnung
  • (1) Art des ärztlichen Berufes
  • (2) Ärztliche Schweigepflicht
  • (3) Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung
  • (4) Kurpfuscherei
  • (5) Abhalten von Sprechstunden
  • (6) Fernbehandlungsverbot
  • (7) "Praxis im Umherziehen"
  • (8) Verkauf der ärztlichen Praxis
  • (9) Rechnungsstellung und Honorierung
  • (10) Facharzt
  • (11) Gemeinschaftsbetrieb
  • (12) Zuweisung gegen Entgelt
  • (13) Öffentliche Anpreisung
  • (14) Arzt und Nichtarzt
  • (15) Gewährung von Vorteilen zur Erlangung von Einnahmen
  • bb) Facharztfrage und Facharztordnung
  • c) Der Weg zur einheitlichen Berufsordnung der Ärzte
  • d) Die Berufsordnung im Einzelnen
  • aa) Abschnitt A - Allgemeine Berufsvorschriften §§ 1 - 28
  • (1) Allgemeine Berufspflicht
  • (2) Ärztliche Schweigepflicht
  • (3) Verhütung und Unterbrechung der Schwangerschaft, Unfruchtbarmachung
  • (4) Fortbildung
  • (5) Heilbehandlung
  • (6) Sprechstunden, Konkurrenzschutz und Besuchstätigkeit
  • (7) Ärztliche Aufzeichnungen, Krankengeschichten und Röntgenbilder
  • (8) Ausstellung von Gutachten und Zeugnissen
  • (9) Ärztliche Gebühren
  • (10) Kollegiales Verhalten
  • (11) Behandlung von Kranken anderer Ärzte
  • (12) Vertreter und Assistenten
  • (13) Zuweisung gegen Entgelt
  • (14) Gemeinschaftspraxis
  • (15) Werbung und Anpreisung
  • (16) Arzt und Nichtarzt
  • (17) Heilmittelwesen
  • (18) Arzt und Heilmittelgewerbe
  • (19) Verordnung von Heilmitteln gegen Vergünstigungen
  • (20) Prüfung und Begutachtung von Heilmitteln
  • (21) Gewährung von Vorteilen
  • bb) Abschnitt - Facharztordnung §§ 29 - 34
  • cc) Abschnitt C - Vorschriften über die Ankündigung der Ärzte in der freien Praxis
  • dd) Resümee
  • e) Die Berufsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg
  • 3 Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939
  • a) Der Weg zum Gesetz
  • b) Das Heilpraktikergesetz
  • c) Einzelne Vorschriften des Heilpraktikergesetzes
  • d) Das Heilpraktikergesetz nach dem Zweiten Weltkrieg
  • 4 Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 03. Juli 1934
  • a) Staatliche Gesundheitsaufsicht versus kommunale Gesundheitsfürsorge vor 1933
  • aa) Forderungen der Städte und Landkreise nach einer Verwaltungsreform
  • bb) Forderungen der Kreisärzte im Jahr 1932
  • cc) Reformvorschläge des Kreisarztes Gütt
  • dd) Versammlungen des Deutschen und Preußischen Medizinalbeamtenvereins - September 1932
  • b) Der öffentliche Gesundheitsdienst - Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens
  • aa) Der Weg zum Gesetz
  • bb) Regelungen des Gesetzes im Einzelnen
  • cc) Durchführung des Gesetzes
  • dd) Auswirkungen auf den Professionalisierungsprozess
  • c) Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens nach dem Zweiten Weltkrieg
  • 5 Überblick - Weitere Gesetze mit Einfluss auf den Professionalisierungprozess
  • a) Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933
  • b) Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes ("Ehegesundheitsgesetz") vom 18. Oktober 1935
  • c) Verordnung zur Bildung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands vom 02. August 1933
  • d) Die Zulassungsordnung vom 17. Mai 1934
  • VI Zusammenfassung
  • VII Literaturverzeichnis

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