Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung
Worauf bei der Anschlussversorgung zu achten ist
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Monika Rimbach-Schurig, Krankenhausbetriebswirtin (VKD), Pflegedienstleitung, Klinische Risikomanagerin ONR 49000, Inhaberin von
WissensKonsil – Agentur für Gesundheitsthemen.
Descripción / Abstract
Umfassendes Versorgungsmanagement
Seit 1. Oktober 2017 gilt das neue standardisierte Entlassmanagement, um Versorgungslücken nach einer stationären Behandlung zu schließen.
Der Ratgeber Krankenhausentlassung: Heil- und Hilfsmittelversorgung gibt einen schnellen Überblick über die aktuellen Regelungen zum Rahmenvertrag Entlassmanagement, insbesondere welche Leistungen vom Krankenhausarzt verschrieben werden dürfen:
- Wer ist an der Entlassplanung und nahtlosen Anschlussversorgung beteiligt?
- Welche Maßnahmen können verordnet werden?
- Was ist bei der Arzneimittel-, Hilfs- bzw. Heilmittelverordnung zu beachten?
- Welche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist auszustellen?
- Welche Regeln zur Datenweiterleitung sind einzuhalten?
- Welche organisatorischen Aspekte sind beim Entlassmanagement zu berücksichtigen?
Schnelle Hilfe für Projektleiter Entlassmanagement in Kliniken und Reha-Einrichtungen, Case-Manager, Mitarbeiter im Sozialdienst, Qualitäts- und Risikomanager, Mitarbeiter im Belegungsmanagement sowie der Betriebsleitung und für die Krankenhausärzte selbst.
Índice
- BEGINN
- Vorwort
- Abkürzungen
- 1. Verpflichtung zur nahtlosen Anschlussversorgung
- 1.1 Sachgerechte Patientenversorgung nach Krankenhausaufenthalt
- 1.2 Der gemeinsame Bundesausschuss hat ordnungspolitische Aufgaben
- 1.3 Begutachtung: Zentrale Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
- 1.4 GKV-Fristen versus Verweildauer des Patientenim Krankenhaus
- 2. Heil- und Hilfsmittelversorgung
- 2.1 Die Heil- und Hilfsmittelversorgung eines gesetzlich Krankenversicherten
- 2.2 Heil- und Hilfsmittel
- 2.3 Wirtschaftlichkeitsgebot bei Verordnungen und Auffälligkeitsprüfungen
- 3. Vom Entlassungsmanagement zum neuen Versorgungsmanagement
- 3.1 Entlassungsmanagement wird zum Sektorübergreifenden Versorgungsmanagement
- 3.2 Der neue Rahmenvertrag Entlassmanagement
- 3.3 Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten
- 3.4 Verordnung durch den Krankenhausarzt
- 3.5 Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern
- 3.6 Entlassungsplanung
- 3.7 Ansprechpartner
- 4. Verordnungsmöglichkeiten
- 4.1 Verordnung von Arzneimitteln
- 4.2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
- 4.3 Verordnung von Heilmitteln
- 4.4 Verordnung von Soziotherapie
- 4.5 Verordnung häuslicher Krankenpflege
- 4.6 Verordnung von Hilfsmitteln
- 4.7 Verordnung von Kurzzeitpflege
- 4.8 Verordnung von medizinischer Rehabilitation
- 4.9 Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
- 4.10 Verordnung ambulanter spezialärztlicher Versorgung (ASV)
- 4.11 Verordnung sozialmedizinischer Nachsorge für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche
- 4.12 Verordnung von stationsäquivalenter psychiatrischer Behandlung
- 5. Was die Zukunft noch so bringen wird
- 5.1 Qualitätsverträge
- 5.2 Sektorenübergreifende Versorgungsmodelle
- 5.3 Digitale Welt
- 6. Anhang: Rahmenvertrag Entlassmanagement
- Vorbemerkung, Bearbeitungshinweis
- Rahmenvertrag Entlassmanagement
- Anlage 1a: Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
- Anlage 1b: Einwilligung des Patienten in das Entlassmanagement
- 7. Verwendete Literatur
- 8. Stichwortverzeichnis