Berücksichtigung von Differenzkategorien in der Jugendhilfe
Gesetzliche Verpflichtung nach § 9 SGB VIII
Hannelore Häbel
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Hannelore Häbel, Berücksichtigung von Differenzkategorien in der Jugendhilfe
(2017), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2017 #01, S.9
(2017), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2017 #01, S.9
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Descripción / Abstract
Die Autorin zeigt auf, dass das SGB VIII mit § 9 eine rechtliche Grundlage für die Jugendhilfe zur Beachtung von Aspekten, die Menschen von einander unterscheiden und ihre Vielfalt beschreiben wie Geschlecht, Alter, Herkunft/Ethnizität, Klasse/Schicht, Religion oder Körperlichkeit - in der soziologischen Terminologie auch unter dem Begriff Differenzkategorien fokussiert (vgl. Mecheril/Plößer 2015: 326) - enthält. Sie fächert die Bedeutung des § 9 SGB VIII auf, konkretisiert die Gesetzesbegriffe und stellt klar, dass die Vorschrift grundsätzlich für alle Bereiche und Ebenen der Jugendhilfe verbindlich ist.