Intergeschlechtlichkeit - Macht - Körper Körpernormalisierung als Konstituens für körperliche Zweigeschlechtlichkeit

Silke Karsunky y Anja Gregor

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Silke Karsunky, Anja Gregor, Intergeschlechtlichkeit - Macht - Körper Körpernormalisierung als Konstituens für körperliche Zweigeschlechtlichkeit (29.03.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 1438-5295, 2014 #02, S.58

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Descripción / Abstract

Seit dem 01. November 2013 kann in Deutschland mit der Änderung des §22 Personenstandsgesetz (PStG) die Eintragung eines Geschlechts bei Neugeborenen ausgesetzt werden. Wenn jetzt ein Kind auf die Welt kommt, das keinem der zwei gültigen Geschlechter zugeordnet werden kann, dann bleibt der Geschlechtseintrag im Geburtenregister (bis auf weiteres) offen. Was verschiedentlich zunächst als Einführung des dritten Geschlechts gefeiert wurde , ist aus mehreren Gründen Anlass für kontroverse Diskussionen: Zum einen handelt es sich nicht um eine Kann-Bestimmung, sondern eine Vorschrift, die aus der ärztlichen Diagnose folgt, zum anderen liegt beim Blick auf die mannigfaltigen gesellschaftlichen Anlässe, bei denen eine_r qua Geschlecht eingeordnet wird und/oder entsprechende Eigenschaften zu- oder abgeschrieben werden, nahe, dass beim derzeitigen Stand der Dinge zu irgendeinem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung erfolgen muss: Andere Paragraphen des PStG erfordern einen Geschlechtseintrag (vgl. §15(1)2. oder §31(1)1. PStG). Nicht zuletzt gibt es auch in der (Sozial-)Pädagogik bis heute zwar geschlechtssensible Ansätze im Sinne der Zweigeschlechtlichkeit; geschlechterkritische Perspektiven sind bislang jedoch die Ausnahme. Die ausschließende Zweigeschlechtlichkeit ist und bleibt damit in den allermeisten Bereichen der Gesellschaft vorerst weiterhin ein dominantes Orientierungsraster.

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