Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Ausgliederung im Gemeinnützigkeitsrecht

Der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

Nina Maier y Jürgen Holdenrieder

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Nina Maier, Jürgen Holdenrieder, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Ausgliederung im Gemeinnützigkeitsrecht (24.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2013 #4, S.287

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Die Sozialwirtschaft ist eine Branche, die in den letzten Jahrzehnten und selbst in Zeiten der Krise durch hohes Wachstum und steigende Beschäftigungszahlen gekennzeichnet war. Allerdings haben sich die strukturierenden Rahmenbedingungen für soziale Einrichtungen und Dienste in jüngster Vergangenheit nachhaltig verändert und der Ausgang dieser Entwicklungen ist bislang noch nicht absehbar. Eindeutig beobachtbar ist jedoch, dass Marktmechanismen Einzug genommen haben und hier immer selbstverständlicher werden, u. a. mit der Konsequenz, dass der Wettbewerb um knapper werdende Ressourcen als auch um die Adressaten oder Kunden der Sozialen Arbeit spürbar zunimmt. Damit entsteht ein hoher Druck, die Leistungserbringung nicht nur entlang der eigenen fachlichen Standards zu gewährleisten, sondern diese auch mit ökonomischen Maßgaben der Effektivität (Wirksamkeit) und Effizienz (Wirtschaftlichkeit) in Einklang zu bringen (Holdenrieder 2013).

Eine Konsequenz daraus ist, dass sich zwischenzeitlich auch frei-gemeinnützige Träger (Körperschaften) der Sozialen Arbeit (insbesondere Wohlfahrtsverbände) in immer größerem Umfang wirtschaftlich betätigen und dadurch häufig an die Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts stoßen. Um dies zu vermeiden und insbesondere dem Verlust der Gemeinnützigkeit und einer daraus folgenden Nachversteuerung zu entgehen, kommt es vor allem bei komplexen gemeinnützigen Körperschaften vielfach zur Ausgliederung von wirtschaftlich tätigen Teilbereichen. Durch die - längst überfällige - Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) (BMF-Schreiben v. 17.01.2012) hat nun die Finanzverwaltung die Rahmenbedingungen für solche wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften neu geregelt und damit auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2007 reagiert.

Kernziel des vorliegenden Beitrags ist es, die Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts aufzuzeigen, darauf basierend die geänderten Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von gemeinnützigen Körperschaften im Kern darzustellen sowie zu analysieren, inwieweit diese Änderungen die Möglichkeiten der Ausgliederung von sozialen Einrichtungen und Diensten beeinflussen.

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