Bundesteilhabegesetz Reformstufe 3: Neue Eingliederungshilfe

Vergleichende Gegenüberstellung/Synopse; Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum Teil 2 SGB IX 2020: Besondere Bestimmungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen

Thomas Knoche

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Thomas Knoche, Bundesteilhabegesetz Reformstufe 3: Neue Eingliederungshilfe (2019), Walhalla Fachverlag, Regensburg, ISBN: 9783802975714

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Description / Abstract

Gesetzesmaterialien und Erläuterungen zum Teil 2 SGB IX 2020: Besondere Bestimmungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen


Alt und neu schnell nachschlagen – umfassend und präzise informiert



Am 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie entnimmt die Regelungen zum Eingliederungshilferecht aus dem Kanon der sozialhilferechtlichen Vorschriften und ordnet diese als eine eigenständige Teilhabeleistung in Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein:




  • Reha- und Teilhabeleistungen und ihre Besonderheiten bei der Eingliederungshilfe

  • Neuregelung: Leistungsträger, Leistungsberechtigte, Anspruchserfordernis

  • Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zur Koordinierung der Leistungen

  • Schnittstellen zur Pflege und sozialhilferechtlichen Leistungen

  • Wohnformen und Angemessenheit, Zumutbarkeit

  • Neue Einkommens- und Vermögensberechnung

  • Neue Vorgaben zu Rahmenverträgen und Vertragsgestaltung



Jeder Beteiligte muss sich daher intensiv mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.



Diese WALHALLA Arbeitshilfe Bundesteilhabegesetz Reformstufe 3: Neue Eingliederungshilfe macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten:




  • Die absatzgenaue Gegenüberstellung der bisherigen Vorschriften im SGB XII und der neuen Regelungen in Teil 2 des SGB IX geben einen Sofort-Überblick über das alte und das neue Recht

  • Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Inwieweit werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht? Was gilt ab 2020?

  • Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Neuerungen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts; Empfehlungen und Richtlinien führen Definitionen aus

  • Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie



Weitere Infos zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf www. fokus-sozialrecht.de.

Description

Thomas Knoche, Diplom-Sozialpädagoge, seit über 30 Jahren in der Behindertenarbeit tätig und dort u.a. mit rechtlichen Fragestellungen zu Behinderung, Pflege und Nachteilsausgleiche befasst.

Table of content

  • BEGINN
  • BTHG ein „lebendes System“ – Hinweise zum Buchaufbau
  • Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
  • § 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
  • § 91 Nachrang der Eingliederungshilfe
  • § 92 Beitrag
  • § 93 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  • § 94 Aufgaben der Länder
  • § 95 Sicherstellungsauftrag
  • § 96 Zusammenarbeit
  • § 97 Fachkräfte
  • § 98 Örtliche Zuständigkeit
  • Kapitel 2 Grundsätze der Leistungen
  • § 99 Leistungsberechtigter Personenkreis
  • § 100 Eingliederungshilfe für Ausländer
  • § 101 Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland
  • § 102 Leistungen der Eingliederungshilfe
  • § 103 Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf
  • § 104 Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles
  • § 105 Leistungsformen
  • § 106 Beratung und Unterstützung
  • § 107 Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen
  • § 108 Antragserfordernis
  • Kapitel 3 Medizinische Rehabilitation
  • § 109 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • § 110 Leistungserbringung
  • Kapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben
  • § 111 Leistungen zur Beschäftigung
  • Kapitel 5 Teilhabe an Bildung
  • § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Kapitel 6 Soziale Teilhabe
  • Redaktioneller Hinweis zur Systematik der Leistungen der Sozialen Teilhabe
  • § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • § 114 Leistungen zur Mobilität
  • § 115 Besuchsbeihilfen
  • § 116 Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme
  • Kapitel 7 Gesamtplanung
  • § 117 Gesamtplanverfahren
  • § 118 Instrumente der Bedarfsermittlung
  • § 119 Gesamtplankonferenz
  • § 120 Feststellung der Leistungen
  • § 121 Gesamtplan
  • § 122 Teilhabezielvereinbarung
  • Kapitel 8 Vertragsrecht
  • § 123 Allgemeine Grundsätze
  • § 124 Geeignete Leistungserbringer
  • § 125 Inhalt der schriftlichen Vereinbarung
  • § 126 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung
  • § 127 Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung
  • § 128 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung
  • § 129 Kürzung der Vergütung
  • § 130 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen
  • § 131 Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen
  • § 132 Abweichende Zielvereinbarungen
  • § 133 Schiedsstelle
  • § 134 Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen
  • Kapitel 9 Einkommen und Vermögen
  • Gesetzesbegründung zu Kapitel 9 Einkommen und Vermögen
  • § 135 Begriff des Einkommens
  • § 136 Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen
  • § 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
  • § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
  • § 139 Begriff des Vermögens
  • § 140 Einsatz des Vermögens
  • § 141 Übergang von Ansprüchen
  • § 142 Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen
  • Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Bezug von Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Kapitel 10 Statistik
  • § 143 Bundesstatistik
  • § 144 Erhebungsmerkmale
  • § 145 Hilfsmerkmale
  • § 146 Periodizität und Berichtszeitraum
  • § 147 Auskunftspflicht
  • § 148 Übermittlung, Veröffentlichung
  • Kapitel 11 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  • § 149 Übergangsregelung für ambulant Betreute
  • § 150 Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens
  • Kapitel 12 Personenzentrierung
  • 1. Personenzentrierte Leistungserbringung unabhängig von der Wohnform
  • 2. Existenzsichernde Leistungen
  • 3. Fachleistungen
  • 4. Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • § 42a SGB XII Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • Verwendete Quellen, Literatur
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Stichwortverzeichnis

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