Einleitende Notizen zum Verhältnis freier und öffentlicher Träger

Norbert Struck

Cite this publication as

Norbert Struck, Einleitende Notizen zum Verhältnis freier und öffentlicher Träger (2017), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2017 #05, p.260

21
accesses

Description / Abstract

Eine allgemeine Bestimmung des Verhältnisses von öffentlichen und freien Trägern auf der kommunalen Ebene kann es nicht geben, weil es die kommunale Seite so nicht gibt und nicht geben kann - zu unterschiedlich sind die ca. 400 kreisfreien Städte und Landkreise als öffentliche Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Hinzu kommen kreisangehörige Städte mit eigenen Jugendämtern, Gemeinden und überörtliche kommunale Strukturen. Zwar gibt es die Bestimmungen im SGB VIII zum Verhältnis freier und öffentlicher Träger mit der salomonischen Formel der partnerschaftlichen Zusammenarbeit, aber die Realitäten vor Ort werden durch eine Vielzahl eigensinniger Variablen struktureller und personaler Art gebrochen und geformt (s.a. Merchel i.d.H.).

More of this issue

    Related titles

      More of this author(s)