Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)

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Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hg.), Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII) (2016), Lambertus Verlag, Freiburg, ISBN: 9783784125534

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Der Anspruch auf Sozialhilfe hängt davon ab, dass eigenes Einkommen zum Einsatz gebracht und Vermögen in dem nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht geschützten Umfang verwertet wird. Das gilt auch für das Einkommen und Vermögen derjenigen, die mit der nachfragenden Person in einer „Einsatzgemeinschaft“ zusammen leben. Die Bestimmungen über das, was bei Leistungen nach dem SGB XII als einzusetzendes Einkommen zu berücksichtigen ist und vom Vermögen verschont bleibt, sind kompliziert. Wie die Vorschriften nach der fachlichen Überzeugung des Deutschen Vereins zur Anwendung gebracht werden sollen, ist in den neu herausgegebenen Empfehlungen zusammengestellt.

Description / Abstract

Der Anspruch auf Sozialhilfe hängt davon ab, dass eigenes Einkommen zum Einsatz gebracht und Vermögen in dem nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht geschützten Umfang verwertet wird. Das gilt auch für das Einkommen und Vermögen derjenigen, die mit der nachfragenden Person in einer „Einsatzgemeinschaft“ zusammen leben. Die Bestimmungen über das, was bei Leistungen nach dem SGB XII als einzusetzendes Einkommen zu berücksichtigen ist und vom Vermögen verschont bleibt, sind kompliziert. Wie die Vorschriften nach der fachlichen Überzeugung des Deutschen Vereins zur Anwendung gebracht werden sollen, ist in den neu herausgegebenen Empfehlungen zusammengestellt.

Table of content

  • Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)
  • Vorwort
  • Inhalt
  • A) Grundlagen
  • I. Vorbemerkung
  • II. Einkommen in Abgrenzung zum Vermögen
  • III. Frei zu lassendes Einkommen
  • IV. Zurechnung von Einkommen aus Kindergeld
  • V. Vom Einkommen abzusetzende Beträge
  • VI. Zweckbestimmte Leistungen und Zuwendungen
  • B) Einsatz des Einkommens bei Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII
  • I. Einzelanspruch auf Sozialhilfe
  • II. Zur Einsatzgemeinschaft gehörende Personen
  • III. Gemeinschaften von Personen, deren Ansprüche auf Leistungen zur Sicherungdes Lebensunterhalts unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben
  • IV. Haushaltsgemeinschaft nach § 39 SGB XII
  • V. Aufteilung des über dem Bedarf einer Person liegenden Einkommens
  • VI. Einsatz des Einkommens bei einmaligen Leistungen nach § 31 Abs. 2 SGB XII
  • C) Einsatz des Einkommens bei Leistungen nach dem Fünftenbis Neunten Kapiteldes SGB XII
  • I. Vorbemerkung
  • II. Personenkreis des § 19 Abs. 3 SGB XII
  • III. Die Einkommensgrenzen nach §§ 85, 86 SGB XII
  • IV. Allgemeines zum Einkommenseinsatz
  • V. Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 87 SGB XII
  • VI. Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 88 SGB XII
  • VII. Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 89 SGB XII
  • D) Abweichende Regelungen für den Einsatz des Einkommens
  • I. § 92 SGB XII (Anrechnung bei Menschen mit Behinderung)
  • II. §§ 92a, 87 SGB XII (Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen)
  • E) Einsatz des Vermögens
  • I. Allgemeines
  • II. Begriff des Vermögens
  • III. Verwertbarkeit des Vermögens
  • IV. Geschütztes Vermögen, § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 SGB XII
  • V. Die Härtevorschrift des § 90 Abs. 3 SGB XII
  • VI. Selbsthilfe durch Verwertung des Vermögens
  • VII. Erbringung der Leistung als Darlehen nach § 91 SGB XII
  • Anhang

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