Das aktuelle Thema: Inklusion und Kindeswohl

Christian Lindmeier

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Christian Lindmeier, Das aktuelle Thema: Inklusion und Kindeswohl (21.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 1866-9344, 2013 #1, p.7

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Description / Abstract

In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) - und dementspre-chend auch in Art. 7 der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) - wird das Kind nicht nur als Objekt von Schutz und Fürsorge verstanden, sondern auch als Träger ei-gener Rechte. Es wird damit als Subjekt seines eigenen Lebens und seiner Entwicklung angesehen, die es selbst mitbestimmen soll und kann. Diesem komplexen Verständnis des Kindseins entsprechen drei Rechtsgruppen der Schutz-, Leistungs- und Partizipationsrechte, die im Englischen mit den drei P´s´ "protection", "provision" und "participation" zum Ausdruck gebracht werden. Sie werden nach Auffassung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes durch vier gleichrangige, grundlegende Werte des Übereinkommens fundiert: das Recht auf Nichtdiskriminierung (Art. 2), das Recht auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls (Art. 3), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Art. 6) und das Recht des Kindes auf Gehör (Art. 12) (vgl. Vereinte Nationen 2009).

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