Auf dem Weg vom anspruchsvollen Gesellschaftsentwurf zum bildungspolitischen Missverständnis

Ulrich Raichle

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Ulrich Raichle, Auf dem Weg vom anspruchsvollen Gesellschaftsentwurf zum bildungspolitischen Missverständnis (29.03.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2013 #6, p.423

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Description / Abstract

Das Denkmodell der Inklusion stammt ursprünglich aus dem anglikanischen Sprachraum, entwickelt von der People-First-Bewegung, von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Mittelpunkt der Bewegung steht die Forderung und politische Programmatik der umfänglichen selbstbestimmten Teilnahmemöglichkeit und der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeit aller Bürgerinnen und Bürger. Größere politische Aufmerksamkeit und Schlagkraft erreichte diese Bewegung der Forderung nach einer inklusiven Gesellschaft durch die Beteiligung und Unterstützung von kriegsversehrten Veteranen aus dem Vietnamkrieg. Diejenigen, die "im Dienst am Vaterland" in Vietnam ihre Gesundheit verloren und eine körperliche und/oder seelische Behinderung erlitten hatten, sorgten für einen hohen öffentlichen moralischen Druck, indem sie auch und gerade für sich und in der Folge für alle Menschen mit Behinderung die vollumfänglichen Bürgerrechte und vollständige gesellschaftliche Teilhabe einforderten. Im Kern geht es beim Gedanken der Inklusion um Menschenrechte, um die Bürgerrechte und deren Inanspruchnahme und Realisierung für alle Menschen, für alle Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft, ausgehend aber nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Angehörige anderer Ethnien, für gleichgeschlechtlich orientierte Menschen und alle anderen Minderheiten.

Für die Sozial- und Bildungsbereiche wurde das Paradigma der Inklusion in Großbritannien in Form des Index für Inklusion weiterentwickelt und operationalisiert. Es handelt sich dabei um einen auf gesellschaftswissenschaftlicher Basis entwickelten, strukturierten und sehr umfassenden Kriterienkatalog zur Bewertung von Organisationen, Strukturen und Institutionen in Bezug auf die Realisierung der Anforderungen von Inklusion, insbesondere im kommunalen Bereich, für Bildungseinrichtungen und vor allem für Schulen. Parallel dazu fanden in den skandinavischen Ländern in den 1970er Jahren umfassende und grundlegende Schulversuche statt, die dann in den1990er Jahren zur Auflösung des Sonderschulwesens und zum Aufbau sonderpädagogischer Förderschwerpunkte bzw. zur Einrichtung von Sonderklassen an allgemeinbildenden Schulen führten. Für den deutschsprachigen Raum wurde der Index für Inklusion im Jahr 2003 adaptiert durch Sozialwissenschaftler der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg unter der Überschrift "Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln".

Einen Quantensprung in der Weiterentwicklung der Inklusion stellt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar, die im Jahr 2006 von der UN-Generalversammlung als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in New York verabschiedet wurde und im Jahr 2008 in Kraft getreten ist. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die UN-Konvention am 26.03.2009 durch den Deutschen Bundestag ratifiziert und ist seitdem für alle gesetzlichen Maßnahmen verbindliche Leitlinie und rechtliche Grundlage. Dadurch sind die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert und festgeschrieben mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in vollumfänglichem und verbindlichem Sinne.

Mit diesem kurzen historischen Abriss sollte zusammenfassend noch einmal dokumentiert werden, dass es sich bei Inklusion um ein sozialphilosophisches Gesellschaftsmodell, um ein anspruchsvolles Verständnis und Konzept gesellschaftlichen Zusammenlebens handelt, um die teilhabeorientierte Gestaltung von Gemeinwesen, also um die Gestaltung von Strukturen und Rahmenbedingungen. Dabei muss konsequent vom einzelnen Bürger, der einzelnen Bürgerin aus gedacht werden und es müssen aus dieser Perspektive gesellschaftliche Rahmenbedingungen gestaltet und entwickelt werden. Für die Inklusion für Menschen mit Behinderungen muss dieses Grundverständnis mit entsprechendem Menschenbild und entsprechender innerer Haltung aller Akteure, d. h. im Prinzip aller Bürgerinnen und Bürger einer Gesellschaft Ausgangspunkt und Grundlage aller Überlegungen und konkreter Maßnahmen sein.

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