Humanität und Gerechtigkeit in einer künftigen Gesellschaft

Wolfgang Maaser

Cite this publication as

Wolfgang Maaser, Humanität und Gerechtigkeit in einer künftigen Gesellschaft (20.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2008 #4, p.261

12
accesses

Description / Abstract

Gerechtigkeitsfragen haben ohne Zweifel Konjunktur. Entsprechende Umfragen dokumentieren, dass die diesbezügliche Zufriedenheit oder Unzufriedenheit einen zentralen Einfluss auf den Loyalitätspegel der Bürger und Bürgerinnen besitzt (Berger/Schmidt 2004). Freilich bleibt relativ unklar, was denn genauer unter Gerechtigkeit zu verstehen ist. Fragt man die Bürger, dann betreffen Gerechtigkeitsintuitionen vor allem die materiellen Verteilungslagen. Die meisten denken an ein angemessenes Einkommen, mit dem sich ein nachhaltig selbstständiges und einigermaßen auskömmliches Leben führen lässt. In dieser Gerechtigkeitsintuition steckt auch die Einsicht, dass ein angemessenes Einkommen in der Regel vor sozialem Abstieg bewahrt und einen erheblichen Einfluss auf die Zugangschancen im Bereich der Bildung, aber auch die sozialen Gestaltungsmöglichkeiten im lebensweltlichen Umfeld besitzt. Gerechtigkeit, so diffus auch die Umrisse und Konkretisierungen zunächst sein mögen, ist eine zentrale sozialethische Kategorie. Sie betrifft die basalen, durch politische Prozesse festgelegten Regeln einer Gesellschaft, wie sich in deren Folge die Lebenslagen für die Bürger verteilen und ob dies in den Augen ihrer Bürger die Bezeichnung "gerecht" verdient. Es gehört nun zum Konzept unseres politischen Systems, diese Gerechtigkeitsintuitionen in das eigene Selbstverständnis aufgenommen zu haben. Dies geschieht u.a. in Art. 1 (1) des Grundgesetzes, der den Schutz der menschlichen Würde zur staatlichen Aufgabe erklärt und der sich im gleichen Artikel zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft bekennt. Gleichzeitig beansprucht unser System in den Verfassungsprinzipien, ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat zu sein. Insgesamt ist damit eine Art normativer Vorstellungsrahmen gegeben, in dessen Horizont um die Substanz dieses Selbstverständnisses und um Konkretisierungen gestritten und gerungen wird. Da der Staat diese Normativität für sich reklamiert, lässt er sich auch unter dem normativen Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit behaften, wenn er sozialstaatliche Aufgaben verfolgt.

More of this issue

    Related titles

      More of this author(s)