"Interkulturelle Öffnung" von Schule und unterstützender Sozialpädagogik

Stefan Gaitanides

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Stefan Gaitanides, "Interkulturelle Öffnung" von Schule und unterstützender Sozialpädagogik (25.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2012 #6, p.423

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Description / Abstract

Bei aller Vieldeutigkeit und bei allen Differenzierungen, die die Begriffe "Interkulturelle Orientierung", "interkulturelle Kompetenz" und "Interkulturelle Öffnung" im Verlaufe der sozialwissenschaftlichen und professionellen Debatte erfahren haben, lassen sich doch bestimmte Essentials herausfiltern. "Interkulturelle Orientierung" als Leitbild für die Organisationsentwicklung zielt letztlich auf die Erfüllung der menschenrechtlichen Orientierung des freiheitlich/demokratischen Rechts und Sozialstaates. Daran angelehnt betrachtet es die von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Zuwanderungskommission ("Süßmut-Kommission") in ihrem Bericht von 2001 als Aufgabe von Integrationspolitik "die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unter Respektierung der kulturellen Vielfalt zu ermöglichen" (Bericht, S. 200). Heterogene Lebensformen und Lebensstile ebenso wie die Bildung kultureller Gemeinschaften sind verfassungsrechtlich geschützt solange sie nicht mit höherrangigeren Grundrechten kollidieren. Individuelle Freiheitsrechte haben einen höheren Rang als kulturelle Gruppenrechte. "Interkulturelle Kompetenz" beinhaltet ein Set von analytischen, personalen, sozialen und handlungsorientierten Kompetenzen, die es ermöglichen, in einer sozial und kulturell stark differenzierten Gesellschaft angemessen, erfolgreich und einer transkulturellen Ethik verpflichtet zu kommunizieren und kooperieren.

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