Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern

Valentin Aichele

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Valentin Aichele, Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern (30.03.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0943-8394, 2012 #2, p.68

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Description / Abstract

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, die Konvention) will erreichen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte voll und gleichberechtigt mit nicht-behinderten Menschen wahrnehmen können. Doch im Alltag gibt es immer wieder Barrieren, die überwunden werden müssen, wenn behinderte Menschen ihre Rechte wahrnehmen wollen. Deshalb enthält die UN-BRK das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen". Was ist damit gemeint? Angemessene Vorkehrungen sind in der UN-BRK ein feststehender Begriff. Die Konvention versteht hierunter: -- notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können. (Art. 2 Unterabsatz 4) -- --

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