„Wir sind keine Erbschutzbehörde“
Problemarbeit im Kontext erwachsenenschutzrechtlicher Verfahren – ein Fallbeispiel
Martina Koch, Cornelia Rüegger, Philomina Bloch-Chakkalakkal und Fabienne Rotzetter
Diese Publikation zitieren
Martina Koch, Cornelia Rüegger, Philomina Bloch-Chakkalakkal, Fabienne Rotzetter, „Wir sind keine Erbschutzbehörde“ (15.10.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0939-608X, 2024 #2, S.140
Beschreibung / Abstract
Eine mit einem behördlichen Eingriffsinstrumentarium ausgestattete Instanz der Problemarbeit ist der Schweizer Erwachsenenschutz. Zu seinem Alltag gehören erwachsenenschutzrechtliche Verfahren in Bezug auf ältere Personen, die als schutzbedürftig gelten. In einer sogenannten Sachverhaltserforschung wird zu eruieren versucht, ob bei diesen Personen ein „Schutzbedarf“ aufgrund eines „Schwächezustands“ vorliegt. Bei diesen beiden Konzepten handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die im Zuge von „Problemarbeit“ einer fallspezifischen Konkretisierung bedürfen. An einem Fallbeispiel rekonstruieren wir aus ethnografischer Perspektive, wie der „Schutzbedarf“ einer betroffenen älteren Frau im Rahmen eines erwachsenenschutzrechtlichen Verfahrens hergestellt und ihr „Fall“ damit für entsprechende Maßnahmen anschlussfähig gemacht wird.