BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz

Gesetzesmaterialien, Erläuterungen und Praxishinweise zum Organisationsgesetz für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer; Mit Ausführungen zur neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

Ina Bürkel und Dennis Plitzko

Diese Publikation zitieren

Ina Bürkel, Dennis Plitzko, BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (2023), Walhalla Fachverlag, Regensburg, ISBN: 9783802969065

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Betreuungsrechtsreform




Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt seit 2023 die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte. Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) führt die Vorgaben zum Registrierungsverfahren und zum Sachkundenachweis näher aus.



Die Arbeitshilfe BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten und so den Umstieg in das neue Recht gut vorzubereiten:



  • Übersicht zu den Änderungen und Neuerungen

  • Kommentierung des neuen BtOG und der BtReGV auf Basis der vorliegenden Gesetzesmaterialien

  • Darstellung der Überleitungsvorschriften



Mit vielen Hinweisen aus und für die Praxis.

Beschreibung

Ina Bürkel, LL.M., Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Leiterin einer Betreuungsbehörde. Seit einiger Zeit engagiert sich Frau Bürkel als Referentin bei Tagungen und Seminaren und ist als Autorin aktiv.



Dennis Plitzko, LL.M., Sozialarbeiter/Sozialpädagoge B.A. Als Sachbearbeiter in einer Betreuungsbehörde berät und unterstützt er neben der Betreuungsgerichtshilfe regelmäßig die an einem Betreuungsverfahren beteiligten Personen. Zudem führt Herr Plitzko auch selbst rechtliche Betreuungen.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • Schnellübersicht
  • Vorwort
  • Abkürzungen
  • 1 Überblick über das neue Recht
  • Die Entwicklung hin zum reformierten Betreuungsrecht
  • Hauptziele des Gesetzes
  • Übersicht über das neue BtOG
  • 2 Vorschriften speziell für die Betreuungsbehörde
  • Abschnitt 1: Betreuungsbehörde
  • § 1 Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
  • § 2 Örtliche Zuständigkeit
  • § 3 Fachkräfte
  • § 4 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
  • § 5 Informations- und Beratungspflichten
  • § 6 Förderungsaufgaben
  • § 7 Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
  • § 8 Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und Erweiterte Unterstützung
  • § 9 Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
  • § 10 Mitteilung an Betreuungsvereine
  • § 11 Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
  • § 12 Betreuervorschlag
  • § 13 Weitere Aufgaben
  • 3 Vorschriften speziell für anerkannte Betreuungsvereine
  • Abschnitt 2: Anerkannte Betreuungsvereine
  • § 14 Anerkennung
  • § 15 Aufgaben kraft Gesetzes
  • § 16 Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
  • § 17 Finanzielle Ausstattung
  • § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
  • 4 Vorschriften speziell für rechtliche Betreuer
  • Abschnitt 3: Rechtliche Betreuer
  • § 19 Begriffsbestimmung
  • § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
  • § 21 Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
  • § 22 Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
  • § 23 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  • § 24 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr
  • § 25 Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
  • § 26 Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
  • § 27 Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
  • § 28 Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
  • § 29 Fortbildung
  • § 30 Leistungen an berufliche Betreuer
  • 5 Offenbahrungsbefugnisse für Geheimnisträger
  • Abschnitt 4: Offenbahrungsbefugnisse fürGeheimnisträger
  • § 31 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
  • 6 Übergangsvorschriften
  • § 32 Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
  • § 33 Vorläufige Registrierung
  • § 34 Anwendungsvorschrift zu § 7
  • 7 Betreuerregistrierungsverordnung
  • § 1 Anwendungsbereich
  • § 2 Persönliche Eignung
  • § 3 Sachkunde
  • § 4 Nachweis der Sachkunde
  • § 5 Nachweis der Sachkunde durch betreuungsspezifische Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge
  • § 6 Nachweis der Sachkunde durch Sachkundelehrgang
  • § 7 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
  • § 8 Anerkennung von Sachkundelehrgängen
  • § 9 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen; Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen als beruflicher Betreuer
  • § 10 Berufshaftpflichtversicherung
  • § 11 Mitteilung der Organisationsstruktur
  • § 12 Gespräch zur Feststellung der persönlichen Eignung
  • § 13 Registrierungsverfahren
  • § 14 Aufbewahrungsfrist
  • § 15 Übergangsvorschrift zu § 32 Absatz 2 Satz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes
  • § 16 Inkrafttreten
  • Anlage zu § 3 Absatz 4: Inhaltliche Anforderungen an die Sachkunde (Module)
  • 8 Literaturverzeichnis
  • 9 Stichwortverzeichnis

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