BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz
Gesetzesmaterialien, Erläuterungen und Praxishinweise zum Organisationsgesetz für Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und berufliche Betreuer; Mit Ausführungen zur neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
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Beschreibung / Abstract
Betreuungsrechtsreform
Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt seit 2023 die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte. Die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) führt die Vorgaben zum Registrierungsverfahren und zum Sachkundenachweis näher aus.
Die Arbeitshilfe BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten und so den Umstieg in das neue Recht gut vorzubereiten:
- Übersicht zu den Änderungen und Neuerungen
- Kommentierung des neuen BtOG und der BtReGV auf Basis der vorliegenden Gesetzesmaterialien
- Darstellung der Überleitungsvorschriften
Mit vielen Hinweisen aus und für die Praxis.
Beschreibung
Ina Bürkel, LL.M., Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Leiterin einer Betreuungsbehörde. Seit einiger Zeit engagiert sich Frau Bürkel als Referentin bei Tagungen und Seminaren und ist als Autorin aktiv.
Dennis Plitzko, LL.M., Sozialarbeiter/Sozialpädagoge B.A. Als Sachbearbeiter in einer Betreuungsbehörde berät und unterstützt er neben der Betreuungsgerichtshilfe regelmäßig die an einem Betreuungsverfahren beteiligten Personen. Zudem führt Herr Plitzko auch selbst rechtliche Betreuungen.
Inhaltsverzeichnis
- BEGINN
- Schnellübersicht
- Vorwort
- Abkürzungen
- 1 Überblick über das neue Recht
- Die Entwicklung hin zum reformierten Betreuungsrecht
- Hauptziele des Gesetzes
- Übersicht über das neue BtOG
- 2 Vorschriften speziell für die Betreuungsbehörde
- Abschnitt 1: Betreuungsbehörde
- § 1 Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
- § 2 Örtliche Zuständigkeit
- § 3 Fachkräfte
- § 4 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
- § 5 Informations- und Beratungspflichten
- § 6 Förderungsaufgaben
- § 7 Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
- § 8 Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und Erweiterte Unterstützung
- § 9 Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
- § 10 Mitteilung an Betreuungsvereine
- § 11 Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
- § 12 Betreuervorschlag
- § 13 Weitere Aufgaben
- 3 Vorschriften speziell für anerkannte Betreuungsvereine
- Abschnitt 2: Anerkannte Betreuungsvereine
- § 14 Anerkennung
- § 15 Aufgaben kraft Gesetzes
- § 16 Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
- § 17 Finanzielle Ausstattung
- § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
- 4 Vorschriften speziell für rechtliche Betreuer
- Abschnitt 3: Rechtliche Betreuer
- § 19 Begriffsbestimmung
- § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
- § 21 Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
- § 22 Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
- § 23 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
- § 24 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr
- § 25 Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
- § 26 Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
- § 27 Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
- § 28 Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
- § 29 Fortbildung
- § 30 Leistungen an berufliche Betreuer
- 5 Offenbahrungsbefugnisse für Geheimnisträger
- Abschnitt 4: Offenbahrungsbefugnisse fürGeheimnisträger
- § 31 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
- 6 Übergangsvorschriften
- § 32 Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
- § 33 Vorläufige Registrierung
- § 34 Anwendungsvorschrift zu § 7
- 7 Betreuerregistrierungsverordnung
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Persönliche Eignung
- § 3 Sachkunde
- § 4 Nachweis der Sachkunde
- § 5 Nachweis der Sachkunde durch betreuungsspezifische Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgänge
- § 6 Nachweis der Sachkunde durch Sachkundelehrgang
- § 7 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde
- § 8 Anerkennung von Sachkundelehrgängen
- § 9 Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen; Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen als beruflicher Betreuer
- § 10 Berufshaftpflichtversicherung
- § 11 Mitteilung der Organisationsstruktur
- § 12 Gespräch zur Feststellung der persönlichen Eignung
- § 13 Registrierungsverfahren
- § 14 Aufbewahrungsfrist
- § 15 Übergangsvorschrift zu § 32 Absatz 2 Satz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes
- § 16 Inkrafttreten
- Anlage zu § 3 Absatz 4: Inhaltliche Anforderungen an die Sachkunde (Module)
- 8 Literaturverzeichnis
- 9 Stichwortverzeichnis