Stellungnahme des Bayerischen Jugendrings zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“

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Stellungnahme des Bayerischen Jugendrings zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ (26.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2022 #5, S.312

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Im Rahmen des Entwurfs für das Achte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen auch Änderungen im SGB VIII vorgenommen werden, die § 72a SGB VIII (persönliche Eignung) in den Absätzen 3 bis 5 betreffen. Der Bayerische Jugendring hat mögliche Auswirkungen der geplanten Änderungen für neben- und ehrenamtlich Tätige in einer Stellungnahme kommentiert, die hier leicht gekürzt abgedruckt wird.

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