BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz
Gesetzesmaterialien und Erläuterungen
Diese Publikation zitieren
Accesses
Quotes
Beschreibung / Abstract
Betreuungsrechtsreform
Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) löst ab 2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz ab und regelt künftig die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte.
Die Arbeitshilfe BtOG - Das neue Betreuungsorganisationsgesetz macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen einzuarbeiten und so den Umstieg in das neue Recht gut vorzubereiten:
- Übersicht zu den Änderungen
- Kommentierung des neuen BtOG auf Basis der vorliegenden Gesetzesmaterialien
- Darstellung der Überleitungsvorschriften
Beschreibung
Ina Bürkel, LL.M., Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Leiterin einer Betreuungsbehörde. Seit einiger Zeit engagiert sich Frau Bürkel als Referentin bei Tagungen und Seminaren und ist als Autorin aktiv.
Dennis Plitzko, LL.M., Sozialarbeiter/Sozialpädagoge B.A. Als Sachbearbeiter in einer Betreuungsbehörde berät und unterstützt er neben der Betreuungsgerichtshilfe regelmäßig die an einem Betreuungsverfahren beteiligten Personen. Zudem führt Herr Plitzko auch selbst rechtliche Betreuungen.
Inhaltsverzeichnis
- BEGINN
- Vorwort
- Abkürzungen
- 1. Überblick über das neue Recht
- Die Entwicklung hin zum reformierten Betreuungsrecht
- Hauptziele des Gesetzes
- Übersicht über das neue BtOG
- 2. Vorschriften speziell für die Betreuungsbehörde
- Abschnitt 1: Betreuungsbehörde
- § 1 Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
- § 2 Örtliche Zuständigkeit
- § 3 Fachkräfte
- § 4 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
- § 5 Informations- und Beratungspflichten
- § 6 Förderungsaufgaben
- § 7 Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
- § 8 Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
- § 9 Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
- § 10 Mitteilung an Betreuungsvereine
- § 11 Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
- § 12 Betreuervorschlag
- § 13 Weitere Aufgaben
- 3. Vorschriften speziell für anerkannte Betreuungsvereine
- Abschnitt 2: Anerkannte Betreuungsvereine
- § 14 Anerkennung
- § 15 Aufgaben kraft Gesetzes
- § 16 Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
- § 17 Finanzielle Ausstattung
- § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
- 4. Vorschriften speziell für rechtlicheBetreuer
- Abschnitt 3: Rechtliche Betreuer
- § 19 Begriffsbestimmung
- § 20 Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
- § 21 Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
- § 22 Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
- § 23 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
- § 24 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung
- § 25 Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
- § 26 Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
- § 27 Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
- § 28 Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
- § 29 Fortbildung
- § 30 Leistungen an berufliche Betreuer
- 5. Offenbahrungsbefugnisse für Geheimnisträger
- Abschnitt 4: Offenbahrungsbefugnisse für Geheimnisträger
- § 31 Beratung und Übermittlung von Informationendurch Geheimnisträger bei Gefährdung vonBetreuten
- 6. Übergangsvorschriften
- Abschnitt 5: Übergangsvorschriften
- § 32 Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis