Der BGB-Werkvertrag in der Elektrotechnik

Ausgewählte Begriffe und Grundsatzfragen zum BGB-Werkvertrag und ähnliche Verträge §§ 631 bis 650v, unter Berücksichtigung der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2018 mit Praxisbeispielen aus den Bereichen Bauwesen, Elektrotechnik und Ingenieurwesen

Joachim Jackisch

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Joachim Jackisch, Der BGB-Werkvertrag in der Elektrotechnik (2019), VDE Verlag, Berlin, ISBN: 9783800748464

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Beschreibung / Abstract

Sei es bei kleinen Reparaturleistungen oder im direkten Kundenkontakt, im Alltag schließt fast jeder täglich BGB-Verträge ab, ohne sich dessen bewusst zu sein. Das gilt im besonderen Maße auch für Auftragsarbeiten im Bereich Elektrotechnik, die im Tagesgeschäft zahlreiche Überschneidungen zum BGB mit seinem Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge" haben. Auch wenn im Streitfall Juristen beigezogen werden, so sind Grundkenntnisse des BGB für alle Elektrofachkräfte unerlässlich. Dabei sind die Regelungen zum Titel 9 in den §§ 631 bis 650v enthalten. Der Gesetzestext des BGB ist historisch gewachsen und für Nichtjuristen schwer verständlich. Einen unvorteilhaften Beitrag dazu liefert die Nennung von diversen Verweisparagrafen im jeweiligen anzuwendenden Gesetzestext des BGB. In den Verweisparagrafen wird oft auf weitere Regelungen verwiesen. Mit dem Verweis ist das zeitintensive und mühevolle Aufsuchen dieser Paragrafen oder deren Absätze, Sätze usw. verbunden. Dabei kann es leicht passieren, dass der bisher gelesene Text vergessen wird. So gelingt es oft nur schwer, die jeweiligen einzelnen gesetzlichen Regelungen mit den zugehörigen Verweistexten inhaltlich im Überblick zu behalten. Zum 1. Januar 2018 fanden umfangreiche Änderungen des BGB statt, diese wurden inkl. der Schuldrechtsreform in dieser neu bearbeiteten und erweiterten Auflage umfassend berücksichtigt.
• Nach einem allgemeinen Überblick zur Schuldrechtsreform und zum BGB werden passend zu den §§ 631 bis 650v die jeweiligen Verweisparagrafen in einer Übersicht gezeigt.
• Darstellung der Verweisparagrafen in übersichtlichen Diagrammen.
• In weiteren Kapiteln werden beispielhaft Begriffe des Werkvertragsrechts, Bauvertragsrechts, Verbrauchervertragsrechts sowie zu den Ingenieurleistungen erläutert und ausgewählte Grundsatzfragen behandelt.
• Fallbeispiele mit BGH-Urteilen runden die einführenden Betrachtungen zum Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge" ab. Die Erläuterungen und Antworten werden mit Beispielen aus dem Bauwesen und der Elektrotechnik verdeutlicht.

Inhaltsverzeichnis

  • Der BGB-Werkvertrag in der Elektrotechnik
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  • Der Autor
  • Impressum
  • Vorwort
  • Inhalt
  • 1 Werkvertrag und ähnliche Verträge §§ 631 bis 650v BGB, Paragrafen und Verweisparagrafen im Überblick
  • 1.1 BGB
  • 1.2 Paragrafen und Verweisparagrafen zum Werkvertrag und ähnliche Verträge in den §§ 631 bis 650v BGB im Überblick
  • 1.3 Literatur zu Kapitel 1
  • 2 Ausgewählte Begriffe und Grundsatzfragen zum Werkvertrag und Bauvertrag BGB mit Beispielen aus dem Bereich Bauwesen und Elektrotechnik
  • 2.1 Werkvertrag nach BGB
  • 2.2 Einordnung von Verträgen im Baubereich im BGB ab dem 1. Januar 2018
  • 2.3 Der Bauvertrag
  • 2.4 Gegenstand des Werkvertrags und des Bauvertrags
  • 2.5 Bauwerk
  • 2.6 Vertragsordnung für Bauleistungen und gesetzliches Werkvertragsrecht BGB
  • 2.7 Grundsätze zum Abschluss des Werkvertrags
  • 2.8 Vertragspflichten für den Unternehmer
  • 2.9 Werkerfolg für den Unternehmer
  • 2.10 Leistungssoll und sonstige vertraglich übernommene Pflichten
  • 2.11 Kooperationspflicht des Unternehmers
  • 2.12 Prüfungs- und Aufklärungspflichten des Unternehmers
  • 2.13 Beratungspflicht
  • 2.14 Verletzung der Beratungspflicht als Hauptleistungspflicht
  • 2.15 Verletzung der Beratungspflicht als vor-nebenvertragliche Beratungspflicht
  • 2.16 Pflichtverletzung
  • 2.17 Unmöglichkeit der Werkleistung im BGB
  • 2.18 Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit
  • 2.19 Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverweigerung
  • 2.20 Verzug
  • 2.21 Rechtsfolgen bei verzögerter Leistung
  • 2.22 Fälligkeit der Bauleistung
  • 2.23 Mahnung
  • 2.24 Schadensersatzrecht
  • 2.25 Rücktritt vom Vertrag
  • 2.26 Vertragspflichten für den Bauherrn (Besteller)
  • 2.27 Vergütungsanspruch
  • 2.28 Vorleistungsrisiko
  • 2.29 Vergütungsvereinbarung
  • 2.30 Einheitspreisvertrag
  • 2.31 Aufmaß
  • 2.32 Gewährleistungsansprüche nach dem BGB
  • 2.33 Pauschalvertrag
  • 2.34 Stundenlohnvertrag
  • 2.35 Weitere Pflichten des Bauherrn (Besteller) im Werkvertragsrecht
  • 2.36 Kooperationspflicht des Bauherrn
  • 2.37 Mitwirkungspflichten des Bauherrn
  • 2.38 Aufklärungspflichten des Bauherrn
  • 2.39 Obhuts- und Schutzpflichten
  • 2.40 Arten der Zahlung beim Werkvertrag
  • 2.41 Rechte des Unternehmers für den Fall der verzögerten Zahlung
  • 2.42 Vergütung, § 632 BGB
  • 2.43 Vergütung beim Werkvertrag vereinbaren
  • 2.44 Taxe im Sinne des Werkvertrags
  • 2.45 Voraussetzungen von Abschlagszahlungen beim Werkvertrag
  • 2.46 Möglichkeit der Abschlagszahlungen beim Werkvertrag
  • 2.47 Höhe der Abschlagszahlungen nach dem Werkvertragsrecht
  • 2.48 Rasche und sichere Beurteilung der Leistung
  • 2.49 Rechtscharakter von Abschlagszahlungen
  • 2.50 Eigentum nach dem BGB
  • 2.51 Unterschied zwischen Eigentum und Besitz
  • 2.52 Qualität des Werks
  • 2.53 Werk frei von Sachmängeln
  • 2.54 Vereinbarte Beschaffenheit
  • 2.55 Werk frei von Rechtsmängeln
  • 2.56 Verjährung
  • 2.57 § 640 BGB „Abnahme"
  • 2.58 § 648a BGB „Kündigung aus wichtigem Grund"
  • 2.59 Literatur zu Kapitel 2
  • 3 Der Ingenieurvertrag
  • 3.1 Rechtliche Einordnung des Ingenieurvertrags
  • 3.2 HOAI-Leistungsbild Technische Ausrüstung
  • 3.3 Abnahme der Ingenieurleistungen
  • 3.4 Darlegungs- und Beweislast
  • 3.5 Die Beauftragung des Ingenieurs
  • 3.6 Die Verjährung von Mängelansprüchen
  • 3.7 Folgen der Abnahme
  • 3.8 Die Haftung für die in der HOAI aufgenommenen Ingenieurleistungen im Einzelnen
  • 3.9 Haftungsabgrenzung zum Architekten
  • 3.10 Mängelansprüche
  • 3.11 Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels
  • 3.12 Sekundärhaftung des Fachingenieurs
  • 3.13 § 650p „Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen"
  • 3.14 Literatur zu Kapitel 3
  • 4 Fallbeispiele
  • 4.1 Beratungspflicht – Haftung bei Planungs- und Beratungsfehlern
  • 4.2 Verletzung der Beratungspflicht, Folge – Vermögensschaden – Schadensersatzanspruch
  • 4.3 Vergütungsklauseln unwirksam nach § 307 BGB
  • 4.4 Beschaffensvereinbarung
  • 4.5 Sachmangel nach § 633 Abs. 2 BGB
  • 4.6 Sach- und Rechtsmangel
  • 4.7 Rechte des Bestellers bei Mängeln
  • 4.8 Privates Baurecht – Nichtzulassungsbeschwerde (NZB)
  • 4.9 Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenrecht – Nichtzulassungsbeschwerde
  • 4.10 Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenrecht – Entscheidungen
  • 4.11 Risiko des späteren Schadens
  • 4.12 Kostenobergrenze
  • 4.13 Wertzuwachsregelung
  • 4.14 Überhöhte Einheitspreise
  • 4.15 Bedeutung von wesentlichen Mängeln
  • 4.16 Beschaffenheitsvereinbarung
  • 4.17 Abnahme
  • 4.18 Teilweise erbrachte Leistungen
  • 4.19 Fertigstellung des Werks bei Mängelfreiheit
  • 4.20 Literatur zu Kapitel 4
  • 5 Verbraucherbauvertrag
  • 5.1 Verbraucherbauvertrag im BGB und Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2018
  • 5.2 Literatur zu Kapitel 5
  • Stichwortverzeichnis

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