Datenschutz in Frühen Hilfen ist Vertrauensschutz in Hilfebeziehungen

Thomas Meysen

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Thomas Meysen, Datenschutz in Frühen Hilfen ist Vertrauensschutz in Hilfebeziehungen (2018), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2018 #04, S.212

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Beschreibung / Abstract

Die ausdifferenzierten und für alle niedrigschwellig zugänglichen Angebote der Schwangerschaftsberatung, Hebammen, Frauenärzt_innen, Geburtskliniken, Pädiater_innen und Frühförderung nehmen werdende Eltern und Familien mit Kleinkindern breit an. Eltern haben damit in vielfältiger Weise Kontakt und Vertrauen zu Akteur_innen aus der Gesundheitshilfe. Zu Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe bestehen Kontakte hingegen meist erst ab der Förderung in einer Kita oder Kindertagespflegestelle. Grundidee der Frühen Hilfen ist, aufbauend auf dem Vertrauen in die Angebote der Gesundheitshilfe Brücken zu schlagen zu weitergehenden Hilfen, insbesondere denjenigen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Regelungen zum Datenschutz reflektieren die Wertschätzung des Vertrauens in den unterschiedlichen Hilfebeziehungen. Der nachfolgende Beitrag fordert Fachkräfte dazu auf, die eigene Vertrauensbeziehung für den Übergang zu nutzen und auch bei einem Handeln ohne Einverständnis (Kindeswohlgefährdung) auf Transparenz zu achten.

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