Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehören in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe - und nicht in AnKER-Lager!

Norbert Struck

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Norbert Struck, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehören in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe - und nicht in AnKER-Lager! (2018), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0947-8957, 2018 #04, S.195

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