Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht

Ausgabe 2018; Mit den Neuerungen 2017, 2018 und 2020 durch das Bundesteilhabegesetz

Walhalla Fachredaktion

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Walhalla Fachredaktion, Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht (2018), Walhalla Fachverlag, Regensburg, ISBN: 9783802949289

452
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Beschreibung / Abstract

Mit den Neuerungen 2017, 2018 und 2020 durch das Bundesteilhabegesetz



Modernes Teilhaberecht – bundes- und landesrechtliche Vorschriften in einem Band:



Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit: UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln



Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Schwerbehindertenrecht: SGB IX – Textfassung 2017, SGB IX – neue Erstfassung 2018, SGB IX – Teil 2 2020, Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeVO, KraftfahrzeughilfeVO, FrühförderungsVO, SchwerbehindertenausweisVO, WerkstättenVO, Werkstätten-MitwirkungsVO, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung



Ermittlung des Grades der Behinderung: VersorgungsmedizinVO mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen



Fachleistungen der Sozialversicherungsträger: Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie



Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt: SGB XII (Sozialhilfe), EingliederungshilfeVO, SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Verordnungen zur Berechnung von Einkommen und Vermögen, Vorschriften zur Blindenhilfe in den Bundesländern



Aktuelle Textsammlung und Hilfestellung zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX



Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt die größte Reform des Rechts für Menschen mit Behinderungen seit Einführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX dar. Das umfangreiche Gesetzespaket trat bzw. tritt in Teilen in Kraft:




  • Die erste Reformstufe trat am 30. Dezember 2016 in Kraft und betraf Änderungen im Schwerbehindertenrecht sowie – teilweise ab 1. April 2017 geltend – Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe.

  • Die zweite Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie führt das „neue“ Teilhaberecht als Teil 1 des SGB IX ein, bereitet die Überführung der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 als Teil 2 des SGB IX vor (das Vertragsrecht für die „neue“ Eingliederungshilfe gilt schon ab 2018!) und platziert das Schwerbehindertenrecht (weitgehend unverändert) als Teil 3.

  • Die dritte Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft und überführt die Eingliederungshilfe als eigenständiges Leistungsgesetz in den Teil 2 des SGB IX.



Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht gibt dazu Hilfestellung und eignet sich perfekt für Schulungen und zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX.



Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht enthält:




  • Den ab 1. Januar 2018 geltenden Wortlaut des „neuen“ SGB IX (= Reformstufe 1 und 2).

  • Den ab 1. Januar 2020 geltenden Wortlaut des Teil 2 (Eingliederungshilferecht) des SGB IX.



Aufgrund der ab 1. Januar 2018 geltenden Neuerungen verschieben sich die „Hausnummern“ (die Paragraphenzählung) des SGB IX, so dass auch diesbezüglich „umgelernt“ werden muss. War beispielsweise der Zusatzurlaub bisher in § 125 SGB IX verortet, befindet sich die Regelung nun in § 208 SGB IX. Als Hilfestellung enthält die Textsammlung eine synoptische Paragrafenübersicht 2017 – 2018.



Bestens geeignet für Mitarbeiter bei Rehabilitationsträgern, Sozialhilfeträgern, Frühförderungsstellen, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Beratungsstellen sowie für Schwerbehindertenvertretungen, Interessensvertreter/-organisationen von Menschen mit Behinderung, Rechtsanwälte, die mit Arbeits- und Sozialrecht befasst sind.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht
  • Schnellübersicht
  • Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit
  • Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen(UN-Behindertenrecht...
  • Artikel 1 Zweck
  • Artikel 2 Begriffsbestimmungen
  • Artikel 3 Allgemeine Grundsätze
  • Artikel 4 Allgemeine Verpflichtungen
  • Artikel 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
  • Artikel 6 Frauen mit Behinderungen
  • Artikel 7 Kinder mit Behinderungen
  • Artikel 8 Bewusstseinsbildung
  • Artikel 9 Zugänglichkeit
  • Artikel 10 Recht auf Leben
  • Artikel 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
  • Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
  • Artikel 13 Zugang zur Justiz
  • Artikel 14 Freiheit und Sicherheit der Person
  • Artikel 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigende...
  • Artikel 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
  • Artikel 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
  • Artikel 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
  • Artikel 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
  • Artikel 20 Persönliche Mobilität
  • Artikel 21 Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Inf...
  • Artikel 22 Achtung der Privatsphäre
  • Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie
  • Artikel 24 Bildung
  • Artikel 25 Gesundheit
  • Artikel 26 Habilitation und Rehabilitation
  • Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung
  • Artikel 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
  • Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
  • Artikel 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
  • Artikel 31 Statistik und Datensammlung
  • Artikel 32 Internationale Zusammenarbeit
  • Artikel 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
  • Artikel 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Artikel 35 Berichte der Vertragsstaaten
  • Artikel 36 Prüfung der Berichte
  • Artikel 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
  • Artikel 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
  • Artikel 39 Bericht des Ausschusses
  • Artikel 40 Konferenz der Vertragsstaaten
  • Artikel 41 Verwahrer
  • Artikel 42 Unterzeichnung
  • Artikel 43 Zustimmung, gebunden zu sein
  • Artikel 44 Organisationen der regionalen Integration
  • Artikel 45 Inkrafttreten
  • Artikel 46 Vorbehalte
  • Artikel 47 Änderungen
  • Artikel 48 Kündigung
  • Artikel 49 Zugängliches Format
  • Artikel 50 Verbindliche Wortlaute
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG)
  • Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
  • Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
  • Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
  • Abschnitt 4 Rechtsschutz
  • Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
  • Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
  • Abschnitt 7 Schlussvorschriften
  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen(Behindertengleichstellu...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
  • Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
  • Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange vo...
  • Abschnitt 6 Förderung der Partizipation
  • Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen i...
  • Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen(Landes-Behinderte...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Rechtsbehelfe
  • Abschnitt 4 Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
  • Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
  • Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Rechtsbehelfe
  • Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehi...
  • Bayerische Verordnung zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und anderer K...
  • Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung(Landesg...
  • Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
  • Abschnitt II Förderung von Gehörlosen und hörgeschädigten Menschen
  • Abschnitt III Außerordentliches Klagerecht
  • Abschnitt IV Barrierefreie Bescheide und Informationstechnik
  • Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen(...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Rechtsbehelfe
  • Abschnitt 4 Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen
  • Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung(Bremisches Beh...
  • Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Teil 2 Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen
  • Teil 3 Beauftragte oder Beauftragter des Landes für die Belange behinderter Menschen
  • Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen i...
  • Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen(HmbGGbM)
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Vertretungsbefugnisse anerkannter Verbände
  • Abschnitt 4 Koordination für die Gleichstellung behinderter Menschen
  • Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen i...
  • Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen(Hessisches B...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Abschnitt 3 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
  • Abschnitt 5 Die oder der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen...
  • Abschnitt 6
  • Verordnung zur Ausführung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes(Hes...
  • Erster Teil Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde, sehbehinderte und taubb...
  • Zweiter Teil Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im ...
  • Dritter Teil Schlussvorschriften
  • Anlage
  • Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Mensc...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Maßnahmen zur Gleichstellung, Teilhabe, Integration und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Rat für Integrationsförderung von Menschen mit Behinderungen und chr...
  • Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen i...
  • Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz(NBGG)
  • § 1 Ziel des Gesetzes
  • § 2 Begriffsbestimmungen
  • § 3 Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern
  • § 4 Benachteiligungsverbot
  • § 5 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
  • § 6 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen
  • § 7 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
  • § 8 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
  • § 9 Informationstechnik
  • § 10 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
  • § 11 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
  • § 12 Beiräte für Menschen mit Behinderungen
  • § 13 Verbandsklage
  • § 14 Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften
  • § 15 Überprüfung des Gesetzes
  • Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behind...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Abschnitt 3 Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung
  • Abschnitt 4 Berichtspflichten
  • Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen i...
  • Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW)
  • § 1 Ziele
  • § 2 Geltungsbereich
  • § 3 Menschen mit Behinderungen
  • § 4 Frauen und Mädchen, Kinder und Jugendliche, Eltern
  • § 5 Allgemeine Grundsätze für die Träger öffentlicher Belange
  • § 6 Anforderungen an die Gesetzgebung
  • § 7 Zugänglichkeit der Dienste und Einrichtungen für die Allgemeinheit
  • § 8 Kompetenz- und Koordinierungsstelle
  • § 9 Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
  • § 10 Inklusionsbeirat
  • § 11 Monitoringstelle
  • § 12 Berichterstattung
  • § 13 Inkrafttreten, Berichtspflicht
  • Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen(LGGBehM)
  • Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Teil 2 Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen
  • Teil 3 Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für die Belange behinderter Men...
  • Teil 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland(Saarländisc...
  • § 1 Gesetzesziel
  • § 2 Behinderte Frauen
  • § 3 Begriffsbestimmungen
  • § 4 Geltungsbereich
  • § 5 Benachteiligungsverbot
  • § 6 Sicherung der Teilhabe
  • § 7 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
  • § 8 Barrierefreie Informationstechnik
  • § 9 Barrierefreie Medien
  • § 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
  • § 11 Gebärdensprache und andere Kommunikationsmittel
  • § 12 Zielvereinbarungen
  • § 13 Beweislastumkehr
  • § 14 Verbandsklagerecht
  • § 15 Bestellung einer oder eines Landesbeauftragten für die Belange von Menschen...
  • § 16 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit B...
  • § 17 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • § 18 Aufgaben und Befugnisse des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
  • § 19 Beteiligung auf kommunaler Ebene
  • § 20 Berichtspflicht
  • § 21 Übergangsbestimmungen
  • § 22 In-Kraft-Treten
  • Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarl...
  • Abschnitt 1 Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Mensch...
  • Abschnitt 2 Schaffung barrierefreier Informationstechnik
  • Abschnitt 3 Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im V...
  • Abschnitt 4 Schlussvorschriften
  • Anlage
  • Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freist...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Aufgaben und Maßnahmen
  • Abschnitt 3 Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung von Gebärdensprac...
  • Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung...
  • Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt 2 Gleichstellung
  • Abschnitt 3 Barrierefreiheit
  • Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
  • Abschnitt 5 Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen
  • Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
  • Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen...
  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein(Lan...
  • Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
  • Abschnitt II Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
  • Abschnitt III Besondere Vorschriften
  • Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Mensche...
  • Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  • Zweiter Abschnitt Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
  • Dritter Abschnitt Interessenvertretung für die Gleichstellung von Menschen mit B...
  • Vierter Abschnitt Rechtsbehelfe
  • Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
  • Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesse...
  • SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; Schwerbehindertenrecht
  • Synoptische Paragrafenübersicht SGB IX 2017 und SGB IX 2018
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behi...
  • Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
  • Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit ...
  • Teil 3 Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehin...
  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behi...
  • Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebenführung für Menschen mit B...
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung(SchwbAV)
  • Erster Abschnitt (weggefallen)
  • Zweiter Abschnitt Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsle...
  • Dritter Abschnitt Ausgleichsfonds
  • Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
  • Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation(Kraftfahrzeugh...
  • § 1 Grundsatz
  • § 2 Leistungen
  • § 3 Persönliche Voraussetzungen
  • § 4 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • § 5 Bemessungsbetrag
  • § 6 Art und Höhe der Förderung
  • § 7 Behinderungsbedingte Zusatzausstattung
  • § 8 Fahrerlaubnis
  • § 9 Leistungen in besonderen Härtefällen
  • § 10 Antragstellung
  • §§ 11 und 12 (Änderungen anderer Vorschriften)
  • § 13 Übergangsvorschriften
  • § 14 Inkrafttreten
  • Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung b...
  • § 1 Anwendungsbereich
  • § 2 Früherkennung und Frühförderung
  • § 3 Interdisziplinäre Frühförderstellen
  • § 4 Sozialpädiatrische Zentren
  • § 5 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • § 6 Heilpädagogische Leistungen
  • § 6a Weitere Leistungen
  • § 7 Förder- und Behandlungsplan
  • § 8 Erbringung der Komplexleistung
  • § 9 Teilung der Kosten der Komplexleistung
  • § 10 Inkrafttreten
  • Schwerbehindertenausweisverordnung(SchwbAwV)
  • Erster Abschnitt Ausweis für schwerbehinderte Menschen
  • Zweiter Abschnitt Ausweis für sonstige Personen zur unentgeltlichen Beförderung ...
  • Dritter Abschnitt Übergangsregelung
  • Werkstättenverordnung(WVO)
  • Erster Abschnitt Fachliche Anforderungen an die Werkstatt für behinderte Menschen
  • Zweiter Abschnitt Verfahren zur Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen
  • Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
  • Werkstätten-Mitwirkungsverordnung(WMVO)
  • Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werk...
  • Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
  • Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
  • Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
  • Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
  • Abschnitt 5 Schlussvorschriften
  • Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen(SchwbVWO)
  • Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
  • Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvert...
  • Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehin...
  • Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehin...
  • Fünfter Teil Schlußvorschriften
  • Ermittlung des Grades der Behinderung
  • Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 A...
  • Fachleistungen der Sozialversicherungsträger
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -(SGB III)
  • Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
  • Drittes Kapitel Aktive Arbeitsförderung
  • Viertes Kapitel Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
  • Zehntes Kapitel Finanzierung
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -(SGB V)
  • Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
  • Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung
  • Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  • Achtes Kapitel Finanzierung
  • Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunf...
  • Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen R...
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung -(SGB VI)
  • Zweites Kapitel Leistungen
  • Viertes Kapitel Finanzierung
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung -(SGB VII)
  • Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -(SGB XI)
  • Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
  • Zweites Kapitel Leistungsberechtigter Personenkreis
  • Viertes Kapitel Leistungen der Pflegeversicherung
  • Sechzehntes Kapitel Überleitungs- und Übergangsrecht
  • Anlage 1 Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in ...
  • Anlage 2 Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)
  • Eingliederungshilfe, Existenzsicherungsleistungen
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)- Sozialhilfe -(SGB XII)
  • Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
  • Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
  • Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
  • Sechstes Kapitel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
  • Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Zehntes Kapitel Einrichtungen
  • Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
  • Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
  • Dreizehntes Kapitel Kosten
  • Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
  • Fünfzehntes Kapitel Statistik
  • Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
  • Siebzehntes Kapitel Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit vom 1. ...
  • Achtzehntes Kapitel Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1. Januar ...
  • Anlage Regelbedarfsstufen nach § 28
  • Verordnung nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(Eingliederungshilfe-Ve...
  • Abschnitt I Personenkreis
  • Abschnitt II Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
  • § 1 Einkommen
  • § 2 Bewertung von Sachbezügen
  • § 3 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • § 4 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
  • § 5 Sondervorschrift für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • § 6 Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • § 7 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • § 8 Andere Einkünfte
  • § 9 Einkommensberechnung in besonderen Fällen
  • § 10 Verlustausgleich
  • § 11 Maßgebender Zeitraum
  • § 12 Ausgaben nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
  • § 13 (weggefallen)
  • § 14 Inkrafttreten
  • Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgese...
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)- Grundsicherung für Arbeitsuchende -(SGB II)
  • Kapitel 1 Fördern und Fordern
  • Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
  • Kapitel 3 Leistungen
  • Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
  • Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
  • Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Eink...
  • § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
  • § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
  • § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land...
  • § 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
  • § 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben
  • § 5a Beträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
  • § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
  • § 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
  • § 8 Wert des Vermögens
  • § 9 Übergangsvorschrift
  • § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • Blindenhilfe, weiterführende Hilfen in den Bundesländern
  • Gesetz über die Landesblindenhilfe(Blindenhilfegesetz - BliHG)
  • Bayerisches Blindengeldgesetz(BayBlindG)
  • Landespflegegeldgesetz(LPflGG)
  • Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlos...
  • Bremisches Gesetz über die Gewährung von Pflegegeld an Blinde und Schwerstbehind...
  • Gesetz über die Gewährung von Blindengeld(Hamburgisches Blindengeldgesetz - HmbB...
  • Gesetz über das Landesblindengeld(Landesblindengeldgesetz - LBliGG)
  • Gesetz über die Gewährung von Landesblindengeld(Landesblindengeldgesetz - LBlGG M-V)
  • Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde
  • Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose(GHBG)
  • Landesblindengeldgesetz(LBlindenGG)
  • Gesetz über die Gewährung einer Blindheitshilfe
  • Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausglei...
  • Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt
  • Landesblindengeldgesetz(LBlGG)
  • Thüringer Gesetz über das Blindengeld(Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)
  • Stichwortverzeichnis
  • Schnellübersicht

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