Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz in der Praxis

Handbuch für Berater und Gläubiger

Hans-Ulrich Heyer

Diese Publikation zitieren

Hans-Ulrich Heyer, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz in der Praxis (2016), Walhalla Fachverlag, Regensburg, ISBN: 9783802943805

262
Accesses

Beschreibung / Abstract

Arbeitshilfe Verbraucherinsolvenz



Privatleute, Kleinunternehmer, Freiberufler und ehemals Selbstständige können ihre Schulden mithilfe der Restschuldbefreiung bereinigen.




  • Wie lässt sich eine Schuldenbereinigung ohne Gericht erreichen?

  • Was sind die Rahmenbedingungen für einen guten Schuldenbereinigungsplan?

  • Wann ist eine Schuldenregulierung gegen den Willen der Gläubiger durchsetzbar?

  • Was ändert sich mit der InsO-Reform 2014?

  • Was wird aus der Mietwohnung, der Mietkaution oder dem Auto des Schuldners?

  • Wann müssen Ehepartner Verfahrenskosten vorschießen, wann übernimmt der Staat die Finanzierung?

  • Wann kann die Restschuldbefreiung versagt werden?

  • Wann wird der Schufa-Eintrag gelöscht?

  • Mit bewährten Musterformulierungen und Praxis-Tipps.



Ideal geeignet für Beratungsstellen, Insolvenzsachbearbeiter, Unternehmen, Behörden und Studierende.

Beschreibung

Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Insolvenzrichter, ist seit vielen Jahren auch als Lehrbeauftragter der Universität Oldenburg tätig sowie in der Fortbildung für Kommunen, Beratungsstellen und Fachanwälte.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • Gesamtinhaltsübersicht
  • Vorwort
  • Abkürzungen
  • I. Einleitung
  • 1. Begriffsklärung
  • 2. Verhältnis von Restschuldbefreiung und Insolvenzverfahren
  • 3. Juristische Personen/Gesellschaften
  • 4. Entschuldungssystem durch die Insolvenzordnung
  • II. Sondervorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahren
  • 1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung
  • 2. Außergerichtliches Verfahren
  • 3. Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • III. Überblick über den Verfahrensablauf
  • 1. Vorstufe außergerichtlicher Einigungsversuch
  • 2. Eigen- und Fremdantrag
  • 3. Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens
  • 4. Unterhaltspflicht und Insolvenzantrag
  • IV. Persönlicher Anwendungsbereich
  • 1. Natürliche Personen ohne selbstständige Tätigkeit
  • 2. Natürliche Personen mit selbstständiger Tätigkeit
  • 3. Nebenberufliche Tätigkeiten
  • 4. Ehemals Selbstständige (Anzahl der Gläubiger, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen)
  • 4.1 Vermögensverhältnisse
  • 4.2 Anzahl der Gläubiger
  • 4.3 Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
  • 5. Der „richtige“ Insolvenzantrag
  • V. Besonderheit: Das außergerichtliche Einigungsverfahren
  • 1. Ziel des außergerichtlichen Einigungsverfahrens
  • 2. Ablauf des außergerichtlichen Einigungsverfahrens
  • 2.1 Außergerichtliche Einigung
  • 2.2 Fremdantrag vor einer außergerichtlichen Einigung
  • 2.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Fremdantrag
  • 2.4 Nachgeholter Eigenantrag neben einem Fremdantrag
  • 3. Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens
  • 3.1 Aufarbeitung der Vermögens- und Verschuldenssituation
  • 3.2 Auskunftsanspruch gegen die Gläubiger
  • 3.3 Unterstützung des Schuldners im außergerichtlichen Verfahren durch eine geeignete Person oder Stelle
  • 3.4 Bescheinigungen ohne tatsächliche Beratung („isolierte Abschlussbescheinigungen“)
  • 3.5 Software- und Internetangebote
  • 3.6 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare
  • 3.7 Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
  • 3.8 Beratungshilfe
  • 3.9 Rechtsschutzversicherungen
  • 3.10 Anwaltskosten
  • 3.11 Rückforderung von Beratungskosten
  • 4. Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
  • 5. Wirkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • 6. Inhalt des Schuldenbereinigungsplans
  • 6.1 Frei vereinbarer Inhalt des Schuldenbereinigungsplans
  • 6.2 Orientierungshilfe: Musterschuldenbereinigungsplan
  • 6.3 Schuldenbereinigungsplan als Neuregelung für die Schulden
  • 6.4 Leistungsfähigkeit des Schuldners
  • 6.5 Kraftfahrzeugkosten
  • 6.6 Keine schematischen Quoten für die Gläubiger
  • 7. Grundtypen von Schuldenbereinigungsplänen
  • 7.1 Überblick
  • 7.2 Pläne mit Einmalzahlungen
  • 7.3 Pläne mit festen Raten
  • 7.4 Flexible Pläne
  • 8. Laufzeit des Plans
  • 9. Überwachung des Plans
  • 10. Anpassungsklauseln
  • 11. Pläne bei geringen Einkünften (Pfändungsfreigrenzen und Existenzsicherung)
  • 11.1 Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenzen
  • 11.2 Existenzsicherung nach SGB II und Null-Pläne
  • 11.3 Sonstige Leistungsangebote mittelloser Schuldner
  • 12. Wiederauflebensklauseln
  • 13. Streitige Forderungen
  • 14. Geldstrafen
  • 15. Rückständige Steuern und Gebühren
  • 16. Übersendung des Plans und der Unterlagen an die Gläubiger
  • 17. Erklärungen der Gläubiger (Zustimmung, Schweigen, Stimmzettel)
  • 17.1 Zustimmung der Gläubiger
  • 17.2 Ablehnung durch Schweigen
  • 17.3 Auslegung einer Gläubigerantwort
  • 17.4 Stimmzettel
  • 17.5 Stellungnahmen der Gläubiger unter Abänderung des Angebots
  • 18. Zwangsvollstreckungen während der Planverhandlungen
  • 19. Zustandekommen des Plans und die Wirkungen
  • 20. Bestehende Sicherheiten für die Forderungen der Gläubiger
  • 21. Scheitern des vereinbarten Plans
  • 22. Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • 23. „Vergessene“ Gläubiger
  • VI. Abschlussbescheinigung und Antrag auf Insolvenzeröffnung
  • 1. Antrag des Schuldners
  • 2. Form und Frist des Verbraucherinsolvenzantrags
  • 2.1 Formular Verbraucherinsolvenzantrag
  • 2.2 Frist für den Verbraucherinsolvenzantrag
  • 3. Antrag auf Restschuldbefreiung
  • 4. Abtretungserklärung
  • 4.1 Funktion der Abtretungserklärung
  • 4.2 Pfändbare Dienstbezüge
  • 4.3 Eigengeld von Strafgefangenen
  • 4.4 Sozialhilfe, Kindergeld, Sparzulagen
  • 4.5 Steuererstattungen
  • 4.6 Abfindungen
  • 4.7 Vorgehende Abtretungen
  • 4.8 Abtretungsverbote
  • 4.9 Unterhalt
  • 4.10 Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
  • 5. Vermögensübersicht
  • 5.1 Übersicht gemäß Anlage 4 des amtlichen Vordrucks
  • 5.2 Kleine Barbeträge
  • 5.3 Wertangaben zu Versicherungen und Fahrzeugen
  • 5.4 Grundeigentum
  • 5.5 Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile
  • 5.6 Mietsicherheiten
  • 6. Vermögensverzeichnis
  • 7. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • 8. Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  • 9. Unvollständige oder fehlende Unterlagen
  • VII. Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • 1. Besonderheit gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren
  • 2. Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens
  • 3. Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • 4. Vermögensauskunft
  • 5. Zustellung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger
  • 5.1 Zustellung
  • 5.2 Schweigen und Widerspruch der Gläubiger
  • 5.3 Neuer Schuldenbereinigungsplan
  • 6. Annahme des Schuldenbereinigungsplans
  • 7. Ersetzung der Zustimmung widersprechender Gläubiger
  • VIII. Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
  • 1. Absehen von der Durchführung oder Erfolglosigkeit des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
  • 2. Voraussetzungen der Eröffnung
  • 2.1 Zahlungsunfähigkeit
  • 2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • 3. Kostendeckung und Abweisung mangels Masse
  • 3.1 Grundsatz der Kostendeckung
  • 3.2 Schuldnerverzeichnis
  • 3.3 Löschung von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und im Vermögensverzeichnis
  • 3.4 Auswertung von Schuldnerdaten durch Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform etc.)
  • 3.5 Internetbekanntmachungen
  • 4. Zugang zum Verfahren für mittellose Schuldner durch Verfahrenskostenstundung
  • 4.1 Hintergrund der Verfahrenskostenstundung
  • 4.2 Wirkung der Stundung
  • 4.3 Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten
  • 4.4 Wahl der Steuerklasse
  • 4.5 Antrag auf Verfahrenskostenstundung
  • 4.6 Ausschluss und Versagung der Verfahrenskostenstundung
  • 4.7 Erwerbsobliegenheiten im Rahmen der Verfahrenskostenstundung
  • 4.8 Entscheidung des Gerichts über den Stundungsantrag
  • 4.9 Aufhebung der Verfahrenskostenstundung
  • 4.10 Rückzahlung der gestundeten Kosten
  • IX. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • 1. Eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren
  • 1.1 Eröffnung des Verfahrens
  • 1.2 Schriftliches Verfahren
  • 1.3 Einzelvollstreckungen
  • 1.4 Kontopfändungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • 1.5 Neugläubiger
  • 1.6 Unterhaltsgläubiger
  • 1.7 Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
  • 1.8 Geldstrafen und Geldbußen
  • 2. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
  • 2.1 Auskunftspflicht
  • 2.2 Aktive Auskunftspflicht
  • 2.3 Auskunftspflicht und berufliche Schweigepflichten
  • 2.4 Mitwirkungspflichten
  • 2.5 Mitarbeitspflichten
  • 3. Vertretung des Schuldners durch geeignete Personen und Stellen
  • 4. Zweitanträge während des eröffneten Verfahrens
  • 5. Aufgaben des Insolvenzverwalters
  • 5.1 Forderungsprüfung
  • 5.2 Entscheidung über Verträge
  • 5.3 Energielieferungsverträge
  • 5.4 Wohnungsmietverträge
  • 5.5 Mitgliedschaften in Wohnungsgenossenschaften
  • 5.6 Steuererklärungen
  • 5.7 Kraftfahrzeugsteuer
  • 5.8 Aufsicht durch das Insolvenzgericht
  • 5.9 Vergütung des Insolvenzverwalters
  • 6. Insolvenzmasse
  • 6.1 Vom Insolvenzbeschlag erfasste Insolvenzmasse
  • 6.2 Erbschaften
  • 6.3 Sonstiges Vermögen
  • 6.4 Sachen mit Eigentumsvorbehalt und Aussonderung
  • 6.5 Arbeitseinkommen
  • 6.6 Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenen Einkünften
  • 6.7 Berücksichtigung faktischer Unterhaltsleistungen
  • 6.8 Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  • 6.9 Freigabe von Gegenständen
  • 7. P-Konto in der Insolvenz
  • 8. Gegenstände mit Sicherungsrechten
  • 8.1 Allgemeines zu Sicherungsrechten
  • 8.2 Absonderung und Aussonderung aufgrund von Sicherungsrechten – Grundsatz
  • 8.3 Beispiel: Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung
  • 8.4 Beispiel: Pfandrechte
  • 9. Unterbrechung anhängiger Rechtsstreitigkeiten
  • 10. Anfechtungsrecht im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • 10.1 Überblick
  • 10.2 Vorsatzanfechtung
  • 10.3 Anfechtungen bei Vollstreckungen, inkongruente Deckungen
  • 10.4 Unentgeltliche Leistungen und Schenkungen
  • 10.5 Bargeschäfte
  • 11. Forderungsanmeldung
  • 11.1 Insolvenzgläubiger
  • 11.2 Insolvenzgläubiger mit Sicherungsrechten
  • 11.3 Nicht anmeldefähige Forderungen
  • 11.4 Unterlagen für die Anmeldung
  • 11.5 Anmeldefrist
  • 11.6 Nachrangige Forderungen
  • 11.7 Verjährungshemmung bei Anmeldung
  • 12. Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und gleichgestellte privilegierte Forderungen
  • 12.2 Verbindlichkeiten aus Steuerschuldverhältnissen und Geldstrafen
  • 12.3 Nicht gewährter Unterhalt
  • 12.4 Anmeldung ausgenommener Forderungen
  • 13. Masseverbindlichkeiten
  • 14. Forderungsprüfung und Eintragung in die Insolvenztabelle
  • 15. Aufrechnung im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • 16. Insolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren
  • 16.1 Überblick
  • 16.2 Vorlage des Insolvenzplans
  • 16.3 Aufbau des Insolvenzplans
  • 16.4 Vorlage des Insolvenzplans an das Gericht
  • 16.5 Erörterungs- und Abstimmungstermin
  • 16.6 Bestätigung des Plans und Aufhebung des Verfahrens
  • 17. Einstellung des eröffneten Insolvenzverfahrens
  • 18. Verteilungsverfahren und Aufhebung des Verfahrens
  • X. Restschuldbefreiung
  • 1. Grundlagen der Restschuldbefreiung
  • 2. Redlichkeitsprüfung
  • 3. Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung
  • 4. Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsantrag
  • 5. Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsantrag
  • 6. Weitere Erklärungen zum Restschuldbefreiungsantrag
  • 7. Eingangsentscheidung, § 287a InsO
  • 7.1 Struktur zur Eingangsentscheidung
  • 7.2 Sperrfristfälle
  • 7.3 Alte Sperrfristfälle
  • 7.4 Verfahrenskostenstundung bei offenkundigen Versagungsgründen
  • 7.5 Gerichtliche Entscheidung
  • XI. Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
  • 1. Grundlagen für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
  • 2. Versagung wegen Straftaten, § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • 3. Versagung wegen unzutreffender Angaben, § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • 3.1 Unzutreffende Angaben
  • 3.2 Falsche Angaben zur Krediterlangung
  • 3.3 Falsche Angaben zur Vermeidung von öffentlichen Leistungspflichten
  • 3.4 Falsche Angaben zwecks Leistungsbezugs
  • 3.5 Art und Weise der Angaben, Pflicht zur Berichtigung von Angaben
  • 3.6 Verschulden
  • 4. Gläubigerbenachteiligung und unangemessenes Wirtschaften, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO
  • 4.2 Unangemessenes Wirtschaften
  • 4.3 Vermögensverschwendung
  • 4.4 Verzögerung des Insolvenzverfahrens
  • 4.5 Benachteiligung der Gläubiger
  • 4.6 Verschulden
  • 5. Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
  • 6. Unvollständige oder unrichtige Angaben in den Verzeichnissen und zu Sperrfristen, § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
  • 7. Verletzung der Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren, § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO i. V. m. § 287b InsO
  • 8. Grundsatz der Gläubigerautonomie im Versagungsverfahren
  • 9. Anforderungen an einen Versagungsantrag
  • 9.1 Antragsberechtigung
  • 9.2 Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes
  • 9.3 Antragszeitpunkt
  • 9.4 Gerichtliche Entscheidung
  • 10. Übergang in die Wohlverhaltensperiode
  • 11. Restschuldbefreiung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masselosigkeit oder Masseunzulänglichkeit
  • XII. Wohlverhaltensperiode
  • 1. Begriff der Wohlverhaltensperiode
  • 2. Aufgaben des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode
  • 2.1 Bestellung des Treuhänders
  • 2.2 Einziehung und Verteilung der pfändbaren Bezüge
  • 2.3 Überwachung des Schuldners
  • 2.4 Vergütung
  • 3. Gläubigergleichbehandlungsgebot in der Wohlverhaltensperiode, § 294 InsO
  • 4. Obliegenheiten des Schuldners nach § 295 Abs. 1 InsO
  • 4.1 Obliegenheiten
  • 4.2 Erwerbsobliegenheit im insolvenzrechtlichen Sinn, § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
  • 4.3 Grenzen der Zumutbarkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen
  • 4.4 Grenzen der Zumutbarkeit aus allgemeinen Rechtsvorschriften
  • 4.5 Grenzen der Zumutbarkeit aus persönlichen Gründen
  • 4.6 Aus- und Fortbildungen, Tätigkeiten mit geringem Einkommen
  • 4.7 Einschränkungen aufgrund Alters oder Krankheit
  • 4.8 Maßstab Qualifikation und Vorbildung
  • 4.9 Beschäftigungen in Familienbetrieben
  • 4.10 Vollzeitbeschäftigungsgebot
  • 4.11 Steuerklassenwahl
  • 4.12 Obliegenheit bei Arbeitsplatzverlust
  • 4.13 Anforderung an Bemühungen um eine Beschäftigung
  • 5. Herauszugebender Vermögenserwerb, § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • 5.1 Herausgabepflichtiges Vermögen
  • 5.2 Inhalt der Herausgabepflicht
  • 5.3 Ausschlagung einer Erbschaft
  • 6. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO
  • 7. Zahlungen an den Treuhänder und Verbot zur Verschaffung von Sondervorteilen, § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO
  • 8. Obliegenheiten bei selbstständiger Tätigkeit nach § 295 Abs. 2 InsO
  • 8.1 Selbstständige Abführungspflicht
  • 8.2 Vergleichsmaßstab „angemessenes Dienstverhältnis“
  • 8.3 Zeitrahmen für die Abführung der Beträge
  • 8.4 Nichterreichbarkeit der geschuldeten Beträge
  • 9. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode, § 296 InsO
  • 9.2 Antragsberechtigte Gläubiger
  • 9.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen für Anträge
  • 9.4 Entzug der Verfahrenskostenstundung wegen Obliegenheitsverletzungen
  • 9.5 Frist für den Versagungsantrag
  • 9.6 Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger
  • 9.7 Verschulden
  • 10. Versagungsgrund Verletzung der Verfahrensobliegenheiten
  • 11. Entscheidung über die Versagung
  • 12. Versagung wegen Insolvenzstraftaten, § 297 InsO
  • 13. Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe, § 297a InsO
  • 14. Versagung wegen Nichtdeckung der Mindestvergütung des Treuhänders, § 298 InsO
  • 15. Erteilung der Restschuldbefreiung, flexibles System
  • 15.1 Überblick
  • 15.2 Sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO
  • 15.3 Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO
  • 15.4 Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO
  • 15.5 Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO
  • 16. Asymmetrische Verfahren, § 300a InsO
  • XIII. Wirkung der Restschuldbefreiung
  • 1. Keine Durchsetzbarkeit der Forderungen
  • 2. Wirkungen für Sicherheiten
  • 3. Wirkung gegenüber allen Insolvenzgläubigern
  • 4. Wirkung für Unterhaltsschulden
  • 5. Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen
  • 6. Widerruf der Restschuldbefreiung, § 303 InsO
  • XIV. Arbeitshilfen
  • Arbeitshilfen 1 bis 17
  • XV. Literaturverzeichnis
  • XVI. Stichwortverzeichnis

Ähnliche Titel

    Mehr von diesem Autor