Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz in der Praxis
Handbuch für Berater und Gläubiger
Hans-Ulrich Heyer
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Hans-Ulrich Heyer, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz in der Praxis (2016), Walhalla Fachverlag, Regensburg, ISBN: 9783802943805
262
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Beschreibung / Abstract
Arbeitshilfe Verbraucherinsolvenz
Privatleute, Kleinunternehmer, Freiberufler und ehemals Selbstständige können ihre Schulden mithilfe der Restschuldbefreiung bereinigen.
- Wie lässt sich eine Schuldenbereinigung ohne Gericht erreichen?
- Was sind die Rahmenbedingungen für einen guten Schuldenbereinigungsplan?
- Wann ist eine Schuldenregulierung gegen den Willen der Gläubiger durchsetzbar?
- Was ändert sich mit der InsO-Reform 2014?
- Was wird aus der Mietwohnung, der Mietkaution oder dem Auto des Schuldners?
- Wann müssen Ehepartner Verfahrenskosten vorschießen, wann übernimmt der Staat die Finanzierung?
- Wann kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
- Wann wird der Schufa-Eintrag gelöscht?
- Mit bewährten Musterformulierungen und Praxis-Tipps.
Ideal geeignet für Beratungsstellen, Insolvenzsachbearbeiter, Unternehmen, Behörden und Studierende.
Beschreibung
Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Insolvenzrichter, ist seit vielen Jahren auch als Lehrbeauftragter der Universität Oldenburg tätig sowie in der Fortbildung für Kommunen, Beratungsstellen und Fachanwälte.
Inhaltsverzeichnis
- BEGINN
- Gesamtinhaltsübersicht
- Vorwort
- Abkürzungen
- I. Einleitung
- 1. Begriffsklärung
- 2. Verhältnis von Restschuldbefreiung und Insolvenzverfahren
- 3. Juristische Personen/Gesellschaften
- 4. Entschuldungssystem durch die Insolvenzordnung
- II. Sondervorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahren
- 1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung
- 2. Außergerichtliches Verfahren
- 3. Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
- III. Überblick über den Verfahrensablauf
- 1. Vorstufe außergerichtlicher Einigungsversuch
- 2. Eigen- und Fremdantrag
- 3. Verpflichtung zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens
- 4. Unterhaltspflicht und Insolvenzantrag
- IV. Persönlicher Anwendungsbereich
- 1. Natürliche Personen ohne selbstständige Tätigkeit
- 2. Natürliche Personen mit selbstständiger Tätigkeit
- 3. Nebenberufliche Tätigkeiten
- 4. Ehemals Selbstständige (Anzahl der Gläubiger, Forderungen aus Arbeitsverhältnissen)
- 4.1 Vermögensverhältnisse
- 4.2 Anzahl der Gläubiger
- 4.3 Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
- 5. Der „richtige“ Insolvenzantrag
- V. Besonderheit: Das außergerichtliche Einigungsverfahren
- 1. Ziel des außergerichtlichen Einigungsverfahrens
- 2. Ablauf des außergerichtlichen Einigungsverfahrens
- 2.1 Außergerichtliche Einigung
- 2.2 Fremdantrag vor einer außergerichtlichen Einigung
- 2.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Fremdantrag
- 2.4 Nachgeholter Eigenantrag neben einem Fremdantrag
- 3. Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsverfahrens
- 3.1 Aufarbeitung der Vermögens- und Verschuldenssituation
- 3.2 Auskunftsanspruch gegen die Gläubiger
- 3.3 Unterstützung des Schuldners im außergerichtlichen Verfahren durch eine geeignete Person oder Stelle
- 3.4 Bescheinigungen ohne tatsächliche Beratung („isolierte Abschlussbescheinigungen“)
- 3.5 Software- und Internetangebote
- 3.6 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare
- 3.7 Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
- 3.8 Beratungshilfe
- 3.9 Rechtsschutzversicherungen
- 3.10 Anwaltskosten
- 3.11 Rückforderung von Beratungskosten
- 4. Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
- 5. Wirkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
- 6. Inhalt des Schuldenbereinigungsplans
- 6.1 Frei vereinbarer Inhalt des Schuldenbereinigungsplans
- 6.2 Orientierungshilfe: Musterschuldenbereinigungsplan
- 6.3 Schuldenbereinigungsplan als Neuregelung für die Schulden
- 6.4 Leistungsfähigkeit des Schuldners
- 6.5 Kraftfahrzeugkosten
- 6.6 Keine schematischen Quoten für die Gläubiger
- 7. Grundtypen von Schuldenbereinigungsplänen
- 7.1 Überblick
- 7.2 Pläne mit Einmalzahlungen
- 7.3 Pläne mit festen Raten
- 7.4 Flexible Pläne
- 8. Laufzeit des Plans
- 9. Überwachung des Plans
- 10. Anpassungsklauseln
- 11. Pläne bei geringen Einkünften (Pfändungsfreigrenzen und Existenzsicherung)
- 11.1 Einkünfte unterhalb der Pfändungsfreigrenzen
- 11.2 Existenzsicherung nach SGB II und Null-Pläne
- 11.3 Sonstige Leistungsangebote mittelloser Schuldner
- 12. Wiederauflebensklauseln
- 13. Streitige Forderungen
- 14. Geldstrafen
- 15. Rückständige Steuern und Gebühren
- 16. Übersendung des Plans und der Unterlagen an die Gläubiger
- 17. Erklärungen der Gläubiger (Zustimmung, Schweigen, Stimmzettel)
- 17.1 Zustimmung der Gläubiger
- 17.2 Ablehnung durch Schweigen
- 17.3 Auslegung einer Gläubigerantwort
- 17.4 Stimmzettel
- 17.5 Stellungnahmen der Gläubiger unter Abänderung des Angebots
- 18. Zwangsvollstreckungen während der Planverhandlungen
- 19. Zustandekommen des Plans und die Wirkungen
- 20. Bestehende Sicherheiten für die Forderungen der Gläubiger
- 21. Scheitern des vereinbarten Plans
- 22. Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
- 23. „Vergessene“ Gläubiger
- VI. Abschlussbescheinigung und Antrag auf Insolvenzeröffnung
- 1. Antrag des Schuldners
- 2. Form und Frist des Verbraucherinsolvenzantrags
- 2.1 Formular Verbraucherinsolvenzantrag
- 2.2 Frist für den Verbraucherinsolvenzantrag
- 3. Antrag auf Restschuldbefreiung
- 4. Abtretungserklärung
- 4.1 Funktion der Abtretungserklärung
- 4.2 Pfändbare Dienstbezüge
- 4.3 Eigengeld von Strafgefangenen
- 4.4 Sozialhilfe, Kindergeld, Sparzulagen
- 4.5 Steuererstattungen
- 4.6 Abfindungen
- 4.7 Vorgehende Abtretungen
- 4.8 Abtretungsverbote
- 4.9 Unterhalt
- 4.10 Erhöhung des Pfändungsfreibetrages
- 5. Vermögensübersicht
- 5.1 Übersicht gemäß Anlage 4 des amtlichen Vordrucks
- 5.2 Kleine Barbeträge
- 5.3 Wertangaben zu Versicherungen und Fahrzeugen
- 5.4 Grundeigentum
- 5.5 Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile
- 5.6 Mietsicherheiten
- 6. Vermögensverzeichnis
- 7. Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- 8. Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- 9. Unvollständige oder fehlende Unterlagen
- VII. Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren
- 1. Besonderheit gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren
- 2. Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens
- 3. Einstellung der Zwangsvollstreckung
- 4. Vermögensauskunft
- 5. Zustellung des Schuldenbereinigungsplans an die Gläubiger
- 5.1 Zustellung
- 5.2 Schweigen und Widerspruch der Gläubiger
- 5.3 Neuer Schuldenbereinigungsplan
- 6. Annahme des Schuldenbereinigungsplans
- 7. Ersetzung der Zustimmung widersprechender Gläubiger
- VIII. Fortsetzung des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
- 1. Absehen von der Durchführung oder Erfolglosigkeit des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
- 2. Voraussetzungen der Eröffnung
- 2.1 Zahlungsunfähigkeit
- 2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
- 3. Kostendeckung und Abweisung mangels Masse
- 3.1 Grundsatz der Kostendeckung
- 3.2 Schuldnerverzeichnis
- 3.3 Löschung von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und im Vermögensverzeichnis
- 3.4 Auswertung von Schuldnerdaten durch Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform etc.)
- 3.5 Internetbekanntmachungen
- 4. Zugang zum Verfahren für mittellose Schuldner durch Verfahrenskostenstundung
- 4.1 Hintergrund der Verfahrenskostenstundung
- 4.2 Wirkung der Stundung
- 4.3 Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten
- 4.4 Wahl der Steuerklasse
- 4.5 Antrag auf Verfahrenskostenstundung
- 4.6 Ausschluss und Versagung der Verfahrenskostenstundung
- 4.7 Erwerbsobliegenheiten im Rahmen der Verfahrenskostenstundung
- 4.8 Entscheidung des Gerichts über den Stundungsantrag
- 4.9 Aufhebung der Verfahrenskostenstundung
- 4.10 Rückzahlung der gestundeten Kosten
- IX. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- 1. Eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren
- 1.1 Eröffnung des Verfahrens
- 1.2 Schriftliches Verfahren
- 1.3 Einzelvollstreckungen
- 1.4 Kontopfändungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- 1.5 Neugläubiger
- 1.6 Unterhaltsgläubiger
- 1.7 Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
- 1.8 Geldstrafen und Geldbußen
- 2. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
- 2.1 Auskunftspflicht
- 2.2 Aktive Auskunftspflicht
- 2.3 Auskunftspflicht und berufliche Schweigepflichten
- 2.4 Mitwirkungspflichten
- 2.5 Mitarbeitspflichten
- 3. Vertretung des Schuldners durch geeignete Personen und Stellen
- 4. Zweitanträge während des eröffneten Verfahrens
- 5. Aufgaben des Insolvenzverwalters
- 5.1 Forderungsprüfung
- 5.2 Entscheidung über Verträge
- 5.3 Energielieferungsverträge
- 5.4 Wohnungsmietverträge
- 5.5 Mitgliedschaften in Wohnungsgenossenschaften
- 5.6 Steuererklärungen
- 5.7 Kraftfahrzeugsteuer
- 5.8 Aufsicht durch das Insolvenzgericht
- 5.9 Vergütung des Insolvenzverwalters
- 6. Insolvenzmasse
- 6.1 Vom Insolvenzbeschlag erfasste Insolvenzmasse
- 6.2 Erbschaften
- 6.3 Sonstiges Vermögen
- 6.4 Sachen mit Eigentumsvorbehalt und Aussonderung
- 6.5 Arbeitseinkommen
- 6.6 Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenen Einkünften
- 6.7 Berücksichtigung faktischer Unterhaltsleistungen
- 6.8 Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
- 6.9 Freigabe von Gegenständen
- 7. P-Konto in der Insolvenz
- 8. Gegenstände mit Sicherungsrechten
- 8.1 Allgemeines zu Sicherungsrechten
- 8.2 Absonderung und Aussonderung aufgrund von Sicherungsrechten – Grundsatz
- 8.3 Beispiel: Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung
- 8.4 Beispiel: Pfandrechte
- 9. Unterbrechung anhängiger Rechtsstreitigkeiten
- 10. Anfechtungsrecht im Verbraucherinsolvenzverfahren
- 10.1 Überblick
- 10.2 Vorsatzanfechtung
- 10.3 Anfechtungen bei Vollstreckungen, inkongruente Deckungen
- 10.4 Unentgeltliche Leistungen und Schenkungen
- 10.5 Bargeschäfte
- 11. Forderungsanmeldung
- 11.1 Insolvenzgläubiger
- 11.2 Insolvenzgläubiger mit Sicherungsrechten
- 11.3 Nicht anmeldefähige Forderungen
- 11.4 Unterlagen für die Anmeldung
- 11.5 Anmeldefrist
- 11.6 Nachrangige Forderungen
- 11.7 Verjährungshemmung bei Anmeldung
- 12. Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und gleichgestellte privilegierte Forderungen
- 12.2 Verbindlichkeiten aus Steuerschuldverhältnissen und Geldstrafen
- 12.3 Nicht gewährter Unterhalt
- 12.4 Anmeldung ausgenommener Forderungen
- 13. Masseverbindlichkeiten
- 14. Forderungsprüfung und Eintragung in die Insolvenztabelle
- 15. Aufrechnung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- 16. Insolvenzplan im Verbraucherinsolvenzverfahren
- 16.1 Überblick
- 16.2 Vorlage des Insolvenzplans
- 16.3 Aufbau des Insolvenzplans
- 16.4 Vorlage des Insolvenzplans an das Gericht
- 16.5 Erörterungs- und Abstimmungstermin
- 16.6 Bestätigung des Plans und Aufhebung des Verfahrens
- 17. Einstellung des eröffneten Insolvenzverfahrens
- 18. Verteilungsverfahren und Aufhebung des Verfahrens
- X. Restschuldbefreiung
- 1. Grundlagen der Restschuldbefreiung
- 2. Redlichkeitsprüfung
- 3. Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung
- 4. Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsantrag
- 5. Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiungsantrag
- 6. Weitere Erklärungen zum Restschuldbefreiungsantrag
- 7. Eingangsentscheidung, § 287a InsO
- 7.1 Struktur zur Eingangsentscheidung
- 7.2 Sperrfristfälle
- 7.3 Alte Sperrfristfälle
- 7.4 Verfahrenskostenstundung bei offenkundigen Versagungsgründen
- 7.5 Gerichtliche Entscheidung
- XI. Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
- 1. Grundlagen für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
- 2. Versagung wegen Straftaten, § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO
- 3. Versagung wegen unzutreffender Angaben, § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
- 3.1 Unzutreffende Angaben
- 3.2 Falsche Angaben zur Krediterlangung
- 3.3 Falsche Angaben zur Vermeidung von öffentlichen Leistungspflichten
- 3.4 Falsche Angaben zwecks Leistungsbezugs
- 3.5 Art und Weise der Angaben, Pflicht zur Berichtigung von Angaben
- 3.6 Verschulden
- 4. Gläubigerbenachteiligung und unangemessenes Wirtschaften, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO
- 4.2 Unangemessenes Wirtschaften
- 4.3 Vermögensverschwendung
- 4.4 Verzögerung des Insolvenzverfahrens
- 4.5 Benachteiligung der Gläubiger
- 4.6 Verschulden
- 5. Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
- 6. Unvollständige oder unrichtige Angaben in den Verzeichnissen und zu Sperrfristen, § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
- 7. Verletzung der Erwerbsobliegenheit im Insolvenzverfahren, § 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO i. V. m. § 287b InsO
- 8. Grundsatz der Gläubigerautonomie im Versagungsverfahren
- 9. Anforderungen an einen Versagungsantrag
- 9.1 Antragsberechtigung
- 9.2 Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes
- 9.3 Antragszeitpunkt
- 9.4 Gerichtliche Entscheidung
- 10. Übergang in die Wohlverhaltensperiode
- 11. Restschuldbefreiung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masselosigkeit oder Masseunzulänglichkeit
- XII. Wohlverhaltensperiode
- 1. Begriff der Wohlverhaltensperiode
- 2. Aufgaben des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode
- 2.1 Bestellung des Treuhänders
- 2.2 Einziehung und Verteilung der pfändbaren Bezüge
- 2.3 Überwachung des Schuldners
- 2.4 Vergütung
- 3. Gläubigergleichbehandlungsgebot in der Wohlverhaltensperiode, § 294 InsO
- 4. Obliegenheiten des Schuldners nach § 295 Abs. 1 InsO
- 4.1 Obliegenheiten
- 4.2 Erwerbsobliegenheit im insolvenzrechtlichen Sinn, § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
- 4.3 Grenzen der Zumutbarkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen
- 4.4 Grenzen der Zumutbarkeit aus allgemeinen Rechtsvorschriften
- 4.5 Grenzen der Zumutbarkeit aus persönlichen Gründen
- 4.6 Aus- und Fortbildungen, Tätigkeiten mit geringem Einkommen
- 4.7 Einschränkungen aufgrund Alters oder Krankheit
- 4.8 Maßstab Qualifikation und Vorbildung
- 4.9 Beschäftigungen in Familienbetrieben
- 4.10 Vollzeitbeschäftigungsgebot
- 4.11 Steuerklassenwahl
- 4.12 Obliegenheit bei Arbeitsplatzverlust
- 4.13 Anforderung an Bemühungen um eine Beschäftigung
- 5. Herauszugebender Vermögenserwerb, § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO
- 5.1 Herausgabepflichtiges Vermögen
- 5.2 Inhalt der Herausgabepflicht
- 5.3 Ausschlagung einer Erbschaft
- 6. Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO
- 7. Zahlungen an den Treuhänder und Verbot zur Verschaffung von Sondervorteilen, § 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO
- 8. Obliegenheiten bei selbstständiger Tätigkeit nach § 295 Abs. 2 InsO
- 8.1 Selbstständige Abführungspflicht
- 8.2 Vergleichsmaßstab „angemessenes Dienstverhältnis“
- 8.3 Zeitrahmen für die Abführung der Beträge
- 8.4 Nichterreichbarkeit der geschuldeten Beträge
- 9. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode, § 296 InsO
- 9.2 Antragsberechtigte Gläubiger
- 9.3 Zulässigkeitsvoraussetzungen für Anträge
- 9.4 Entzug der Verfahrenskostenstundung wegen Obliegenheitsverletzungen
- 9.5 Frist für den Versagungsantrag
- 9.6 Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger
- 9.7 Verschulden
- 10. Versagungsgrund Verletzung der Verfahrensobliegenheiten
- 11. Entscheidung über die Versagung
- 12. Versagung wegen Insolvenzstraftaten, § 297 InsO
- 13. Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe, § 297a InsO
- 14. Versagung wegen Nichtdeckung der Mindestvergütung des Treuhänders, § 298 InsO
- 15. Erteilung der Restschuldbefreiung, flexibles System
- 15.1 Überblick
- 15.2 Sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO
- 15.3 Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO
- 15.4 Erteilung der Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO
- 15.5 Erteilung der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren, § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO
- 16. Asymmetrische Verfahren, § 300a InsO
- XIII. Wirkung der Restschuldbefreiung
- 1. Keine Durchsetzbarkeit der Forderungen
- 2. Wirkungen für Sicherheiten
- 3. Wirkung gegenüber allen Insolvenzgläubigern
- 4. Wirkung für Unterhaltsschulden
- 5. Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen
- 6. Widerruf der Restschuldbefreiung, § 303 InsO
- XIV. Arbeitshilfen
- Arbeitshilfen 1 bis 17
- XV. Literaturverzeichnis
- XVI. Stichwortverzeichnis