Elternunterhalt: Wann zahlen Kinder für ihre Eltern?
So wehren Sie sich gegen Regressforderungen des Sozialamts; Walhalla Rechtshilfen
Finn Zwißler
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Finn Zwißler, Elternunterhalt: Wann zahlen Kinder für ihre Eltern? (2015), Walhalla Fachverlag, Regensburg, ISBN: 9783802921131
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Beschreibung / Abstract
Sozialhilferegress vermeiden
Immer häufiger nimmt das Sozialamt gut verdienende Kinder in die Pflicht, wenn Eltern Sozialhilfe erhalten. Der Fachratgeber Elternunterhalt: Wann zahlen Kinder für ihre Eltern? klärt auf:
- Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern
- Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten
- Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
- Unterhaltsumfang
- Regressforderungen des Sozialamts
- Sozialhilferegress bei Schenkungen unter Lebenden und bei erbrechtlichen Ansprüchen
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Sozialhilferegresses
Online abrufbar: Düsseldorfer Tabelle und maßgebliche Gerichtsentscheidungen
Beschreibung
Finn Zwißler ist Rechtsanwalt in München; Experte für Ehe- und Familienrecht; erfolgreicher Fachautor.
Inhaltsverzeichnis
- BEGINN
- Unterhaltspflicht von Kindern
- Abkürzungen
- 1 Unterhaltsansprüche
- Unterhaltsansprüche unter Verwandten
- Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder
- 2 Auskunftspflicht des Unterhaltsschuldners
- Auskunftsanspruch und Auskunftspflicht
- Auskunftsverpflichtung unter Verwandten in gerader Linie
- Keine automatische Auskunftspflicht!
- Schadensersatzanspruch bei verweigerter Auskunft
- Form und Umfang der Auskunft
- Auskunft regelmäßig nur alle zwei Jahre
- 3 Leistungsfähigkeit
- Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Kinder
- Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils
- 4 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs
- Das sollten Sie beachten!
- Grobe Unbilligkeit
- 5 Unterhaltsumfang
- Angemessener Unterhalt
- Gesamter Lebensbedarf
- Einkünfte des Unterhaltsschuldners
- Abzug des Kindesunterhalts
- Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners
- Abzug des Ehegattenunterhalts
- Unterhaltsumfang nach Abzug des Selbstbehalts
- Abzugsfähige Positionen
- Nicht abzugsfähige Schulden
- Abzugsfähige Schulden
- Abzugsfähige Altersversicherung
- Verwertung von Vermögen des Unterhaltsschuldners
- Berechnung der Höhe des Elternunterhalts mit Sozialhilferegress
- 6 Rangordnung der Unterhaltspflichtigen und der Bedürftigen
- Reihenfolge der Unterhaltspflichtigen
- Reihenfolge mehrerer Bedürftiger
- 7 Unterhaltsverzicht, Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
- Unterhalt für die Vergangenheit
- Unterhaltsverzicht
- Vorausleistung
- Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
- 8 Sozialhilferegress
- Sozialhilferegress bei den erwachsenen Kindern
- Sozialhilferegress auf erbrechtliche Ansprüche sowie Rechte
- Sozialhilferegress vermeiden: Gestaltungsmöglichkeiten
- 9 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Wer Anspruch auf Grundsicherung hat
- Grundsicherungsregress nur bei reichen Kindern
- Was kann die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?
- Höhe der Grundsicherung
- 10 Gesetze, die Sie kennen sollten
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug
- Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) – Auszug
- 11 Grundlegende Entscheidungen zum Elternunterhalt
- Für den Elternunterhalt einzusetzendes Taschengeld – BGH, Urteil vom 15.10.2003 (Az. XII ZR 122/00)
- Korrektur der Lohnsteuerklasse – BGH, Urteil vom 14.01.2004 (Az. XII ZR 69/01)
- Abzugsfähigkeit einer über die primäre Altersversorgung hinausgehenden zusätzlichen Altersversorgung – BGH, Urteil vom 14.01.2004 (Az. XII ZR 149/01)
- Frage des einzusetzenden Vermögens – BGH, Urteil vom 30.08.2006 (Az. XII ZR 98/04)
- Berechnung des Elternunterhalts, wenn der Unterhaltspflichtige über höhere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt – BGH, Urteil vom 28.07.2010 (Az. XII ZR 140/07)
- Kosten für das Pflegeheim – BGH, Urteil vom 21.11.2012 (Az. XII ZR 150/10)
- Höhe des heranzuziehenden Taschengelds – BGH, Urteil vom 12.12.2012 (Az. XII ZR 43/11)
- Stellung der selbstgenutzten Immobilie als Schonvermögen bei der Benennung des Altersvermögens – BGH, Urteil vom 07.08.2013 (Az. XII ZB 269/12)
- Berechnung des Elternunterhalts, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt – BGH, Urteil vom 05.02.2014 (Az. XII ZB 25/13)
- Frage der Härtefallklausel bei Kontaktabbruch – BGH, Beschluss vom 12.02.2014 (Az. XII ZB 607/12)
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