Methodik der Wahrheitsfindung und Fehlerquellen in sexuellen Missbrauchsfällen

Hansjörg Straßer

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Hansjörg Straßer, Methodik der Wahrheitsfindung und Fehlerquellen in sexuellen Missbrauchsfällen (2016), Logos Verlag, Berlin, ISBN: 9783832599980

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Wahrheitsfindungsmethoden verschiedener Instanzen sozialer Kontrolle stehen im Fokus. Fehlerquellen werden sichtbar gemacht. Angesprochen werden Plausibilitätsprüfungen der sozialen Anlaufstellen, Wahrheitsfindungsprozesse der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Schwerpunkt ist die Überzeugungsbildung der Tatgerichte. Es werden legitimierte Dokumentationslücken aufgedeckt sowie die Spannungsfelder der psychologischen und psychiatrischen Forensik im Bereich der Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeitsbegutachtung von Zeugenaussagen. Betont wird die positive Entwicklung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1999. Es ermöglicht mit u.a. erhöhten Anforderungen an die Dokumentationspflicht eine wirksamere Überprüfbarkeit durch die Revisionsgerichte. Kritisiert wird, dass Besonderheiten der vor allem vor 1999 praktizierten Dokumentation von schriftlichen Gutachten unbeachtet bleiben. Gerade von den Wiederaufnahmegerichten wird gefordert, in Erfüllung der Untersuchungsmaxime die im "früheren Verfahren" gewonnenen und nicht dokumentierten Tatsachen in ihr Verfahren durch Vernehmung der damaligen Gutachter in vollem Umfang einzubringen. Es wird auch die Frage gestellt, ob sich nicht der Strafvollzug für einen zusätzlichen Wahrheitsfindungsprozess eignen könnte.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • Vorwort
  • Was ist Wahrheit?
  • A. In der Philosophie
  • B. Im Christentum
  • C. In der Naturwissenschaft
  • D. In der Geisteswissenschaft
  • E. In der Psychologie
  • F. In der Psychiatrie
  • G. In der Rechtswissenschaft
  • H. Wertung
  • Anlass zur Wahrheitsfindung, speziell in sexuellen Missbrauchsfällen
  • Methode der Wahrheitsfindung bei sozialen Anlaustellen – zum Teil nur Plausibilitätsprüfung
  • A. Glaubwürdigkeit/Glaubhaftigkeit
  • B. Die Anlaufstellen im Einzelnen
  • C. Ihre Methode der Wahrheitsfindung
  • D. Erfolg der Methoden
  • E. Wollen sich die Anlaufstellen in den Wahrheitsfindungsprozess der Staatsanwaltschaft und des Gerichts mehr einbinden? Sind sie es schon genügend?
  • Methode der Wahrheitsfindung bei der Polizei – Verdachtswahrscheinlichkeit
  • A. Polizei mit Doppelfunktion
  • B. Schwerpunkte des polizeilichen Arbeitsprogramms
  • Methode der Wahrheitsfindung bei der Staatsanwaltschaft – Verurteilungswahrscheinlichkeit
  • A. Besetzung des Spezialreferats mit einem erfahrenen Staatsanwalt
  • B. Enger Kontakt zu den sozialen Anlaufstellen
  • C. Zusammenarbeitmit der Polizei
  • D. Richterliche/staatsanwaltschaftliche Vernehmung des Opfers?
  • E. Ermittlungen im Umfeld des Opfers
  • F. Einholung eines Gutachtens
  • G. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten, speziell gegen den Vater?
  • H. Klage mit wesentlichem Ergebnis der Ermittlungen
  • Methode der Wahrheitsfindung bei den Tatgerichten – Dokumentationslücken
  • A. Zulassung der Anklage
  • B. Besetzung des Gerichts
  • C. Hauptverhandlung
  • Zu weiteren möglichen Fehlerquellen
  • A. Beseitigung der Unschuldsvermutung
  • B. Richter sei distanzlos
  • C. Symptome einer psychischen Störung
  • D. Geringschätzung des aussagepsychologischen Gutachters
  • E. Staatsanwalt gebärde sich wie eine Partei
  • F. BGH würde Revisionen abblocken
  • G. Opferanwälte
  • H. Soziale Anlaufstellen
  • Methode der Wahrheitsfindung im Revisionsverfahren – systemimmanente Dokumentationslücken werden akzeptiert
  • A. Zum Instanzenweg
  • B. Revision
  • C. Revisionsgründe
  • D. Revisionsbegründung
  • E. Weiteres Verfahren
  • F. Umfang der Prüfung durch das Revisionsgericht und rechtspolitische bzw. rechtsgeschichtliche Bewertung des BGH-Urteils aus dem Jahr 1999
  • G. Das Revisionsurteil/Rechtskraft
  • Methode der Wahrheitsfindung im Strafvollzug?
  • A. Der leugnende Sexualstraftäter
  • B. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes (StVollzG)
  • C. Das Bayerische Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG)
  • D. Sollten diese Kontakte nicht für einen neuen Wahrheitsfindungsprozess genutzt werden?
  • E. Ein neuer Wahrheitsfindungsprozess ist derzeit überwiegend nicht möglich
  • Methode der Wahrheitsfindung im Wiederaufnahmeverfahren – Dokumentationslücken muss entgegengearbeitet werden
  • A. Einführung/Verteidigungstaktik
  • B. Wesen des Wiederaufnahmeverfahrens
  • C. Antrag
  • D. Entscheidung/Wirkung
  • E. Neues Verfahren / die gebotene Methode
  • Quellennachweis:

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