Straftheorie im Dritten Reich

Christian Kasseckert

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Christian Kasseckert, Straftheorie im Dritten Reich (2009), Logos Verlag, Berlin, ISBN: 9783832599898

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Accesses

Beschreibung / Abstract

"Die Strafe soll nicht größer sein als die Schuld" (Marcus Tullius Cicero, De Officiis, 1, 25, 89) - Die Frage nach dem Sinn und Zweck der Strafe beschäftigt die Rechtswissenschaft seit der Antike. Seither versuchte jede Epoche, beeinflusst durch Staatsform, Gesellschaftsbild und Zeitgeist, ihre eigene Antwort auf diese Frage zu finden. Auf diese Weise entwickelten sich im Laufe der Zeit die klassischen Straftheorien.

Der Verfasser widmet sich der Frage, welchen Sinn und Zweck die Strafe im Nationalsozialismus verfolgte. Er stellt zunächst die Geschichte der Straftheorie dar, um im Anschluss daran Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur Zeit des Dritten Reiches daraufhin zu untersuchen, ob der verfolgte Zweck der Strafe sich unter die altbekannten Gesichtspunkte der klassischen Straftheorien einordnen lässt oder ob der Nationalsozialismus seine eigene Straftheorie hervorbrachte. Entgegen einer verbreiteten Ansicht in der Rechtswissenschaft stellt der Verfasser fest, dass von einer spezifisch nationalsozialistischen Straftheorie ausgegangen werden muss, die ihren Ursprung in den klassischen Theorien hat, diese jedoch mit nationalsozialistischem Gedankengut vermengt, sie ihrer klassischen Inhalte entleert und schließlich nicht mehr nach der Tatschuld des Täters fragt, sondern ihren Sinn und Zweck allein in der "Ausmerzung" zur Machterhaltung der Nationalsozialisten findet.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • VORWORT
  • INHALTSVERZEICHNIS
  • ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
  • TEIL 1: EINLEITUNG
  • TEIL 2: ALLGEMEINES ZUR STRAFTHEORIE
  • I. Absolute Theorien
  • II. Relative Theorien
  • III. Vereinigungstheorien
  • TEIL 3: POLITISCHE UND NATIONALSOZIALISTISCHE GRUNDAUFFASSUNG
  • I. Weltanschauliche Grundauffassung und Staatsphilosophie
  • II. Das Machtprinzip
  • III. Das Führerprinzip
  • IV. Die Rassenideologie – Rassenhygiene als Staatszweck
  • V. Freislers Straftheorie als Beispiel für das Verständnis der Strafe der politischen Führung
  • VI. Ergebnis
  • TEIL 4: STRAFTHEORIE IN DER GESETZGEBUNG
  • I. Entwicklung bis 1933
  • II. Vorläufer der Strafrechtskommission
  • III. Die Strafrechtskommission
  • IV. Novellengesetzgebung
  • V. Entwicklung nach 1945
  • VI. Ergebnis
  • TEIL 5: STRAFTHEORIE IN DER RECHTSPRECHUNG
  • I. Reichsgericht
  • II. Volksgerichtshof
  • III. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts nach 1945
  • IV. Ergebnis
  • TEIL 6: STRAFTHEORIE IN DER STRAFRECHTSWISSENSCHAFT
  • I. Situation vor 1933
  • II. Situation während des Dritten Reiches
  • III. Entwicklung nach 1945
  • IV. Ergebnis
  • TEIL 7: NATIONALSOZIALISTISCHE STRAFTHEORIE
  • TEIL 8: THESEN DER ARBEIT
  • LITERATURVERZEICHNIS

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