Schutzpflichtverletzungen im Spannungsverhältnis von schuldrechtlichem und deliktischem Haftungsregime

Jan-Hendrik Paßmann

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Jan-Hendrik Paßmann, Schutzpflichtverletzungen im Spannungsverhältnis von schuldrechtlichem und deliktischem Haftungsregime (2010), Logos Verlag, Berlin, ISBN: 9783832599720

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Beschreibung / Abstract

Die Haftung für die Verletzung von Schutzpflichten erfasst das BGB sowohl im allgemeinen Schuld- als auch im Deliktsrecht. Trotz großer Angleichungen der Rechtsgebiete, was Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung für Integritätsschäden angeht, bleiben Unterschiede. Das betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Haftung für das Verhalten Dritter in § ,278 bzw. § ,831 BGB.

Die Arbeit befasst sich mit der Dogmatik der Haftung für Schutzpflichtverletzungen und der Frage, in welchen Fällen sie nach allgemeinem Schuldrecht und in welchen Fällen sie nach Deliktsrecht zu sanktionieren sind. Diesbezüglich entwickelt der Autor in Ablehnung der sog. Sonderverbindungslehre ein Zuordnungsmodell auf Grundlage der Ratio des § ,278 BGB.

Inhaltsverzeichnis

  • BEGINN
  • 1. Kapitel: Grundlagen
  • § 1 Problemstellung
  • § 2 Grundsätzliches zu Schutzpflichten
  • § 3 Unterschiede der Haftungsordnungen
  • § 4 Rechtsgrundlagen schuldrechtlicher Schutzpflichten
  • § 5 Schuldrechtliche und deliktische Haftung
  • 2. Kapitel: Einordnung von Schutzpflichten in das Schuldrecht de lege lata
  • § 6 Rechtslage seit der Schuldrechtsreform
  • § 7 Die Sonderverbindungslehre und ihre Bedeutung nach der Schuldrechtsreform
  • § 8 Ergebnis
  • 3. Kapitel: Der geschäftliche Kontakt als Zuordnungskriterium
  • § 9 Tiefere Haftungslegitimation
  • § 10 Haftungsrelevante Gesichtspunkte
  • § 11 Argumente für das Abstellen auf die Geschäftlichkeit
  • § 12 Abweichende Ansätze von Picker und Schmidt
  • § 13 Ergebnis
  • 4. Kapitel: Zuordnung aufgrund der Unterschiede der Haftungsordnungen
  • § 14 Zuordnung anhand der Ausgestaltung der Haftung für Dritte
  • § 15 Schutzpflichten zum Schutz vor primären Vermögensschäden
  • § 16 Schlussfolgerungen und Ausblick

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