Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung

Verantwortlichkeit, Unternehmensorganisation, Pflichtenübertragung, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung, Unterweisung, sichere Inbetriebnahme, Verwendung, Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln nach dem Stand der Technik,

Thomas Wilrich

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Thomas Wilrich, Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung (2015), VDE Verlag, Berlin, ISBN: 9783800741021

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist das Grundgesetz für den technischen Arbeitsschutz und gilt in jedem Unternehmen für jede Verwendung eines jeden Arbeitsmittels durch jeden Beschäftigten. Dieser Leitfaden beschreibt praxisnah die zahlreichen Pflichten, aber auch realistische Umsetzungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten:

• Wann, wo, für was und für wen gilt die BetrSichV? – persönlicher, gegenständlicher, tätigkeitsbezogener, örtlicher, zeitlicher Anwendungsbereich?
• Wer sind die Pflichtigen? – Arbeitgeber, Unternehmer, Beschäftigte und Verantwortungsdelegation auf externe Dienstleister
• Wer ist geschützt? – Arbeitnehmer, weitere Beschäftigte, „sonstige“ und „andere“ Personen – Was ist mit Fremdfirmenbeschäftigten?
• Welche Mitarbeiter werden wann, wie, wofür und mit welchen Rechtsfolgen verantwortlich? – durch Pflichtenübertragungen (formelle „Predigt“) und automatisch durch ihre Unternehmensposition („gelebte“ Praxis)
• Verantwortung im Schnittpunkt zwischen Herstellerpflichten (Bereitstellen) und Betreiberpflichten (Inbetriebnahme): Wer hat wie lange welche Pflichten bei Aufbau und Probebetrieb von Anlagen?
• Wann muss man welche Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen ergreifen, Arbeitsmittel prüfen, instand halten und nachrüsten und was gilt bei (wesentlichen) Änderungen? Wie weit geht Bestandsschutz?

Kritik

"Der Praxisleitfaden ergänt hervorragend den Verordnungstext und ist wegen seiner Praxisbezogenheit besonders zu empfehlen."
Technische Sicherheit 11-12/2015

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

  • Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung
  • Vorwort
  • Inhalt
  • 1 Der Anwendungsbereich
  • 1.1 Persönlicher Anwendungsbereich: die Verpflichteten
  • 1.2 Gegenständlicher Anwendungsbereich: jedes Arbeitsmittel
  • 1.3 Tätigkeitsbezogener Anwendungsbereich: jede Verwendung
  • 1.4 Örtlicher Anwendungsbereich
  • 1.5 Zeitlicher Anwendungsbereich
  • 1.6 Schutzrichtung – die Geschützten
  • 1.7 Bereichsausnahmen – negativer Anwendungsbereich
  • 1.8 Weitere Arbeitsschutzverordnungen für die Arbeitsmittelbenutzung
  • 2 Die innerbetrieblich Verantwortlichen
  • 2.1 Verantwortliche Personen nach ArbSchG
  • 2.2 Weitere Personen mit Pflichten nach BetrSichV
  • 2.3 Nach Unfallverhütungsvorschriften beauftragte Personen
  • 2.4 Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • 2.5 Die allgemeine Sicherheitsverantwortung jeder Führungskraft
  • 3 Ziel, Grundaussage und Formel der BetrSichV
  • 3.1 Betriebssicherheit
  • 3.2 Das Ausmaß der geschuldeten Sicherheit
  • 3.3 Die Lösungsformel der BetrSichV
  • 4 Produktsicherheit = Rechtskonformität
  • 4.1 Mitgelieferte Sicherheit
  • 4.2 Absicherung der mitgelieferten Sicherheit und Vertrauensschutz
  • 4.3 Herstellung für den Eigengebrauch
  • 5 Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation
  • 5.1 Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung
  • 5.2 Zeitpunkt der Durchführung und Aktualisierung
  • 5.3 Zuständigkeit für die Durchführung
  • 5.4 Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
  • 5.5 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • 5.6 Hilfen und Vereinfachungen
  • 5.7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • 6 Anforderungen an Arbeitsmittel = betriebliche Schutzmaßnahmen
  • 6.1 Die Schutzziele
  • 6.2 Die Schutzmaßnahmen: Grundpflichten (§ 4 BetrSichV)
  • 6.3 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • 6.4 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
  • 6.5 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • 6.6 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
  • 6.7 Explosionsschutz
  • 6.8 Vereinfachte Vorgehensweise
  • 7 Anleitung der Beschäftigten: Betriebsanweisung
  • 7.1 Wer erstellt?
  • 7.2 Für welche Arbeitsmittel?
  • 7.3 Wann ist zu erstellen?
  • 7.4 In welcher Form und Sprache?
  • 7.5 Wo muss sie sein, und was geschieht mit ihr?
  • 7.6 Mit welchen Inhalten?
  • 8 Qualifikation der Beschäftigten: Unterweisung
  • 8.1 Die Definition: Was ist eine Unterweisung?
  • 8.2 Der Hintergrund: Warum muss unterwiesen werden?
  • 8.3 Die Adressaten: Wer muss unterwiesen werden?
  • 8.4 Die Zuständigen: Wer muss unterweisen?
  • 8.5 Der Zeitpunkt: Wann muss unterwiesen werden?
  • 8.6 Unterweisungsinhalte: Was muss unterwiesen werden?
  • 8.7 Durchführung der Unterweisung
  • 8.8 Dokumentation der Unterweisung
  • 8.9 Umsetzung des Unterwiesenen
  • 9 Prüfung von Arbeitsmitteln
  • 9.1 Erstmalige Prüfung vor Inbetriebnahme
  • 9.2 Wiederkehrende Prüfungen
  • 9.3 Außerordentliche Prüfungen
  • 9.4 Organisation und Durchführung der Prüfung
  • 9.5 Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für die Prüfung
  • 9.6 Dokumentation der Prüfung und Aufbewahrungspflicht
  • 10 Schutzmaßnahmen bei der Instandhaltung
  • 10.1 Gefährdungsbeurteilung für Instandhaltungsmaßnahmen
  • 10.2 Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • 10.3 Prüfungen
  • 10.4 Koordination
  • 11 Stand der Technik und Technische Regeln als Hilfsmittel
  • 11.1 Wofür gilt der Stand der Technik?
  • 11.2 Was ist der Stand der Technik?
  • 11.3 Ermittlung des Stands der Technik
  • 11.4 Vorteile bei der Einhaltung von TRBS
  • 11.5 Keine Rechtsverstoßvermutung bei Nichteinhaltung von TRBS
  • 12 Kein ausdrücklicher – starrer – Bestandsschutz
  • 12.1 Anwendung der BetrSichV auf alle – auch alten – Arbeitsmittel
  • 12.2 Bestandsschutz (nur) im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung
  • 12.3 Bestandsschutz nur mit (erforderlichen) Schutzmaßnahmen
  • 12.4 Ausnahme: Bestandsschutzvorschrift für Aufzüge
  • 13 Schutzmaßnahmen bei Änderungen
  • 13.1 Durchführung von Änderungsmaßnahmen
  • 13.2 Prüfungen nach Änderungen
  • 13.3 Wesentliche Änderungen (Produktsicherheitsrecht)
  • Literatur
  • Anhang 1: Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis
  • Fall 1: Die defekte Kabeltrommel
  • Fall 2: Der stromführende Friedensgruß
  • Fall 3: Der Stromschlag am Bahnhof in Leipzig
  • Fall 4: Der Unfall an der unfertigen Füllziegelanlage
  • Fall 5: „Alt und gut genug“ – Der Sturz aus dem Parkaus-Aufzug
  • Fall 6: „Einmal ist keinmal“ – Der Sturz aus dem Kurheim-Aufzug
  • Fall 7: Die Beschädigung der gemieteten Arbeitsbühne
  • Fall 8: Die fehlende Absturzsicherung
  • Fall 9: Die fehlende Atemschutzmaske
  • Fall 10: Die Explosion und eigenverantwortliche Selbstgefährdung am Dümpersee
  • Fall 11: Die Explosion der Flüssiggasanlage
  • Fall 12: Der Unfall an der ungesicherten Drehmaschine
  • Fall 13: Der Unfall bei der Reinigung des Rollengangs
  • Fall 14: Der Unfall an der Pappkartonstanze
  • Fall 15: Der Auszubildende, die Bohrschnecke und Anweisungen durch Pfiffe und „Eh“-Rufe
  • Fall 16: Der Baggerunfall am Bahnhof Kochel
  • Fall 17: Einstürzende Hohlwände in Aachen
  • Fall 18: Die Kraninstallation mit herabstürzender Hubtraverse
  • Fall 19: Der Reflex zum wertlosen Lappen in die normwidrig schnelle Klebemaschine
  • Fall 20: „Sie sehen doch, was passiert ist!“ oder: Der Rückschaufehler des Amtsgerichts Kaufbeuren
  • Anhang 2: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG)
  • Anhang 3: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)
  • Anhang 4: DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
  • Anhang 5: DGUV-Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • Stichwortverzeichnis

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