Erfindungen am Arbeitsplatz, was tun?

Pflichten, Rechte und Auswirkungen nach dem ArbEG aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht

Rainer Ventzke

Diese Publikation zitieren

Rainer Ventzke, Erfindungen am Arbeitsplatz, was tun? (2010), VDE Verlag, Berlin, ISBN: 9783800738700

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Accesses

Beschreibung / Abstract

„Erfindungen am Arbeitsplatz" – ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das Buch wurde auf der Grundlage des Arbeitnehmererfindergesetzes erarbeitet und zeigt, welcher „Arbeitsaufwand" notwendig ist, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer „die neue Idee" durchsetzen und den Weg des Erfolgs gemeinsam gehen können. Eine Idee kann nur Erfolg haben, wenn beide Seiten davon profitieren.

Anhand einfacher Gedankengänge und praktischer Beispiele erklärt der Autor, wie im konkreten Fall vorzugehen ist. Das interessante Werk zeigt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Rechte und Pflichten haben und dass hinter jeder Idee immer Menschen, Persönlichkeiten oder ganze Teams stehen, also Menschen, die mit ihrer speziellen Aufgabe leben.

Der Aufbau der Publikation ist bewusst so gewählt, dass beide Parteien (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) von der Lektüre profitieren können.

Kritik

„Mit der enormen Bedeutung, die Patente und Schutzrechte heutzutage gewonnen haben, ist das Thema Erfindung am Arbeitsplatz ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt." (DESIGN&ELEKTRTECHNIK 01/2011)

„Interessante Neuerscheinung, die einen hilfreichen Überblick gibt." (Newsletter: k-magazin.de 21.07.2010)

„Der Aufbau der Publikation ist bewusst so gewählt, dass beide Parteien (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) von der Lektüre profitieren." (etz 10/2010)

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

  • Erfindungen am Arbeitsplatz, was tun?
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Teil I: Arbeitnehmererfindergesetz aus Sicht der Arbeitgeber
  • Innovationsklima im Betrieb
  • Eingang einer Erfindungsmeldung
  • Wann Erfindung, wann Verbesserungsvorschlag
  • Meldepflicht
  • Bestätigung der Erfindungsmeldung
  • Sichtung und Wertung der Erfindungsmeldung
  • Entscheidungshilfen zur Wertung der Erfindungsmeldung
  • Auflistung der Bewertungsgesichtspunkte
  • Beurteilung der Neuheit
  • Freie Erfindung oder Diensterfindung
  • Inanspruchnahme
  • Formerfordernis der Inanspruchnahme
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten
  • Betriebsgeheimnis
  • Nachteile des Arbeitnehmererfinders durch die Erklärung zum Betriebsgeheimnis
  • Allgemeiner Vergütungsgrundsatz
  • Eingruppierung der Arbeitnehmererfinder
  • Beispiel für die Beurteilung einer Erfindungsmeldung
  • Erfindungswert
  • Berechnungsformel der Arbeitnehmererfindungs-Vergütung nach der Lizenzanalogie
  • Abstaffelung
  • Risikoabschlag
  • Nachzahlung des einbehaltenen Risikoabschlags bei Schutzrechtserteilung
  • Rückzahlung der vorläufig gezahlten Erfindervergütung bei Nichterteilung Ja oder Nein?
  • Funktion der Schiedsstelle
  • Arbeitnehmer oder nicht?
  • Leiharbeitskräfte
  • Schutzmöglichkeit durch einen Geschmacksmusterschutz
  • Anmeldungen eines Schutzrechts
  • Werbungseffekt mit Schutzrechten
  • Wie sind Verbesserungsvorschläge im Rahmen des ArbEG zu behandeln?
  • Teil II: Arbeitnehmererfindergesetz aus Sicht der Arbeitnehmer
  • Anwendungsbereich
  • Zielsetzung des ArbEG
  • Meldepflicht
  • Diensterfindung und freie Erfindungen
  • Freie Erfindungen
  • Inanspruchnahme
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten
  • Vergütung allgemein
  • Betriebsgeheimnis
  • Geheimhaltung
  • Allgemeiner Vergütungsgrundsatz
  • Eingruppierung der Arbeitnehmererfinder
  • Bewertung einer Erfindungsmeldung
  • Erfindungswert
  • Berechnungsformel der Arbeitnehmererfindungs-Vergütung nach der Lizenzanalogie
  • Abstaffelung
  • Risikoabschlag
  • Nachzahlung bei Schutzrechtserteilung
  • Wie werden Gebrauchsmuster behandelt?
  • Erfindungswert von Gebrauchsmustern
  • Fälligkeit und Dauer der Vergütung bei Gebrauchsmustern
  • Rückzahlung der vorläufig gezahlten Erfindervergütung bei Nichterteilung Ja oder Nein?
  • Wie müssen Verbesserungsvorschläge im Rahmen des ArbEG behandelt werden?
  • Teil III: Anhänge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Anhang 1: Erfinderbewertung
  • Anhang 2: Schutzrecht EP 0 336 051 B1 (Seite 1)
  • Anhang 3: Gesetze und Richtlinien ArbEG (Volltext)
  • Anhang 4: Erfinderberatung in Baden-Württemberg
  • Anhang 5: Anmeldung eines Gebrauchsmusters im Ausland
  • Anhang 6: Bemerkungen zur Schutzrechtsanmeldung bei Freigabe
  • Anhang 7: Recherchestellen in Deutschland
  • Abkürzungen
  • Literatur- und Quellenverzeichnis
  • Stichwortverzeichnis

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