Lebenshilfe: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten
Ungleiche Standards drohen, wenn Länder sich mit ihren Forderungen durchsetzen
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Diese Publikation zitieren
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Lebenshilfe: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten (2016), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0943-8394, 2016 #02, S.124
Beschreibung / Abstract
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