Lebenshilfe: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten

Ungleiche Standards drohen, wenn Länder sich mit ihren Forderungen durchsetzen

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Diese Publikation zitieren

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Lebenshilfe: Bund muss alleinige Zuständigkeit bei der Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung behalten (2016), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0943-8394, 2016 #02, S.124

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