Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln - Hartz IV verbessern!

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Arbeitsmarktpolitik weiterentwickeln - Hartz IV verbessern! (20.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2010 #4, S.309

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Jahr 2003 war neben der Einführung der Pflegeversicherung eine der weitreichendsten Reformen der sozialen Sicherungssysteme seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. -- Die Regelungen des SGB II, die derzeit knapp 7 Millionen Menschen (darunter rund 2 Millionen Minderjährige) direkt betreffen, sollten mit einem Mix aus Fördern und Fordern einerseits die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen stärken. Andererseits sollte die Arbeitsvermittlung verbessert, die Unterstützung bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit ausgebaut und das soziokulturelle Existenzminimum für Erwerbsfähige sichergestellt werden. -- Die AWO hat die gesetzlichen Neuregelungen intensiv begleitet und diskutiert. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde dabei grundsätzlich begrüßt. Der anfängliche Optimismus und die Hoffnungen auf eine Verbesserung der Lebenssituation Erwerbsfähiger müssen allerdings heute teilweise der Ernüchterung weichen. -- 5 Jahre nach der Einführung des SGB II muss festgestellt werden: -- 1. Das Ziel, der Mehrheit der Langzeitarbeitslosen wirkliche Perspektiven auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu eröffnen und damit ihre Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu beenden, wurde nicht erreicht. -- 2. Ein Großteil der Bevölkerung erlebt das SGB II unter der Bezeichnung "Hartz IV" als Bedrohung, nicht zuletzt, weil einseitig das Fordern betont und umgesetzt wurde. Dies zeigt sich vor allem mit Blick auf -- - die verschärften Zumutbarkeitsregelungen, -- - die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe auf das niedrigere Fürsorgeniveau, -- - die Verpflichtung zum Vermögenseinsatz, -- - die Ausdehnung von Hilfebedürftigkeit durch Schaffung von Bedarfsgemeinschaften, in denen die Beteiligten auch finanziell füreinander einzustehen haben. -- Unter der Bezeichnung "Hartz IV" wird das SGB II von den Menschen nicht als ein Hilfegesetz für Erwerbslose empfunden, sondern es steht für sozialen Abstieg, Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung. -- Mit diesen Grundsätzen beteiligt sich die AWO durch eigene Vorschlägen und grundsätzliche Überlegungen an der Diskussion, wie die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterentwickelt und verbessert werden kann. --

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