Mindestlohn in der Pflege

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Mindestlohn in der Pflege (19.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2010 #3, S.202

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Die erste Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (kurz Pflegekommission genannt) hat am 25.3.2010 unter Berücksichtigung der in§§ 1,11 Abs.2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) genannten Ziele zum 1.Juli2010 Arbeitsbedingungen nach § 5 Nr.1AEntG empfohlen. Damit ist die vorletzte Stufe der Realisierung eines Antrages erreicht, der von der AWO, der Gewerkschaft Verdiund dem kommunalen Arbeitgeberverband (VkA) am 31.3.2008 zur Einführung eines Mindestlohnes in der Pflege gestellt wurde. Diesem Antrag ist der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am 11. September2009 mit der Berufung der ersten Pflegekommission nach dem AEntG nachkommen. Weil es in der Pflegebranche für die Mehrheit der Beschäftigten keinen Tarifvertrag gab, auf den sich der Verordnungsgeber für einen Mindestlohn hätte beziehen können, konnte das übliche Verfahren zur Mindestlohnfindung nicht angewandt werden. Insofern war die Bildung einer paritätisch besetzten Kommission die einzig sinnvolle Alternative.

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