Kinderrechte und Flüchtingskinder

Katharina Vogt

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Katharina Vogt, Kinderrechte und Flüchtingskinder (17.04.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2010 #1, S.46

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Am 20. November 1989 beschloss die UN-Vollversammlung die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte und am 20. September 1990 in Kraft trat. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Bundesregierung ratifizierte diese Konvention nur unter Vorbehalt des Fortbestehens bestehender Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht. Von Bedeutung ist heute nur noch Punkt 4 der damaligen Erklärung: "Nichts in dem Übereinkommen kann dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist, auch kann keine Bestimmung dahin ausgelegt werden, dass sie das Recht der BRD beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthaltes zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen." -- Menschenrechte und Kinderrechte, die die Menschenrechte bezogen auf die besondere Situation von Kindern beschreiben, gehören untrennbar zusammen. Sie beruhen auf dem Grundsatz der gleichen Würde eines jeden Menschen und eines jeden Kindes. Trotzdem behält sich die Bundesrepublik als eines der letzten Länder weltweit das Recht vor, Unterschiede zwischen In- und Ausländern zu machen. Die Arbeiterwohlfahrt und die anderen Wohlfahrtsverbände setzen sich seit vielen Jahren für die Rücknahme des Vorbehalts ein. Der Deutsche Bundestag sowie verschiedene Bundestagsausschüsse haben mehrfach die Rücknahme beschlossen. Der Genfer UN Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Bundesrepublik mehrfach angemahnt, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Die Bundesregierung sah sich bisher jedoch außer Stande, den Vorbehalt zurückzunehmen, weil die Mehrheit der Bundesländer eine Rücknahme ablehne. --

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