Nachhaltige Änderungen im Familienrecht ab dem 1.9.2009. Zugleich ein Bericht zum 18. Deutschen Familiengerichtstag.

Hans van Els

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Hans van Els, Nachhaltige Änderungen im Familienrecht ab dem 1.9.2009. Zugleich ein Bericht zum 18. Deutschen Familiengerichtstag. (29.03.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 0342-2275, 2009 #6, S.451

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Accesses

Beschreibung / Abstract

Schon das am 1.1.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat unser Unterhaltsrecht nachhaltig verändert. Es ging nicht nur - obwohl der Gesetzgeber dies versicherte - um ein "Nachjustieren". Es ging um eine tief greifende Reform. Sie hat der "gewandelten gesellschaftlichen Wirklichkeit" Rechnung getragen und zugleich die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH, des so genannten Familiensenats, nachvollzogen. Der Senat hat das Unterhaltsrecht indes auch nach dem 1.1.2008 mutig und kreativ weiter fortentwickelt, vor allem durch die Drittelung des Unterhaltsbedarfs bei einem geschiedenen, neu verheirateten Ehemann. -- Ab dem 1.9.2009 ist das Familienrecht (aber nicht das zuvor schon geänderte materielle Unterhaltsrecht) erneut und so tief greifend reformiert worden, dass manche gar von einer "Revolution" gesprochen haben. Jedenfalls handelt es sich um die "bedeutsamste Reform des Familienrechts seit dem Jahre 1977 (Harald Scholz im Vorwort zur 17. Ergänzung des Scholz/Stein, Unterhaltsrecht). --

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