STARTKLAR

Steffi Luck

Diese Publikation zitieren

Steffi Luck, STARTKLAR (29.03.2024), Beltz Juventa, 69469 Weinheim, ISSN: 1438-5295, 2010 #2, S.82

2
Accesses

Beschreibung / Abstract

Erfahrungsgemäß ist die Mehrzahl junger inhaftierter Frauen bei der Vorbereitung der Entlassungs- und Reintegrationsphase überfordert. Selbst verantwortungsbewusst und zielorientiert vorbereitete Integrationspläne sind kein Garant für eine erfolgreiche Rückkehr in ein straffreies und sozialverträgliches Leben. So individuell die Ursachen für das Scheitern, gerade in den ersten 6 Monaten nach der Haftentlassung auch sein mögen, es gibt einen erheblichen Bedarf an fachlicher und persönlicher Unterstützung bei dieser Zielgruppe. -- Am 01.01.2008 trat das Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln) und damit auch ein wesentlicher Kernpunkt des Regelwerkes in Kraft: die Entlassungsvorbereitung und die bessere Verzahnung der Anstalt mit außervollzuglichen Einrichtungen. Hierbei geht es besonders um die Gestaltung eines reibungslosen Übergangs von der Haft in ein Leben in Freiheit. In § 19 (1) des Jugendstrafvollzugsgesetzes ist die Anstalt gehalten, frühzeitig (ca. 6 Monate) vor der voraussichtlichen Entlassung mit außervollzuglichen Einrichtungen zusammen zu arbeiten, so dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterbringung und eine Arbeits- und/oder Ausbildungsstelle verfügen. Vor diesem Hintergrund entstanden die Idee und das Konzept für das Projekt STARTKLAR. -- --

Mehr von dieser Ausgabe

    Ähnliche Titel

      Mehr von diesem Autor